Eon soll 38 Millionen Bußgeld zahlen

Um Beweise gegen vermutete Wettbewerbsverstöße zu sichern, hatten Polizisten einen Raum bei Eon amtlich versiegelt. Das kümmerte das Unternehmen offenbar wenig. Nun gab es dafür die Quittung.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eon hat einen verbotenen Raum betreten
dpa Eon hat einen verbotenen Raum betreten

Um Beweise gegen vermutete Wettbewerbsverstöße zu sichern, hatten Polizisten einen Raum bei Eon amtlich versiegelt. Das kümmerte das Unternehmen offenbar wenig. Nun gab es dafür die Quittung.

Der Energiekonzern Eon soll für den Bruch eines Siegels der Europäischen Kommission 38 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Diese Strafe verhängte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Zur Begründung erklärte die Kommission, der Siegelbruch stelle einen schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Fahnder der Behörde hatten das Siegel im Mai 2006 an der Tür eines Eon-Raumes angebracht, um Unterlagen zu mutmaßlichen Wettbewerbsverstößen auf den deutschen Energiemärkten zu sichern.

Es ist das erste Mal überhaupt, dass die Brüsseler Wettbewerbshüter einen Siegelbruch ahnden. «Mit dieser Entscheidung sendet die Kommission die klare Botschaft an alle Unternehmen, dass sich eine solche Behinderung der Ermittlungen nicht auszahlt», betonte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in einer Mitteilung. Die Kommission «kann und will solche Verstöße nicht hinnehmen»: Ihre Untersuchung von Verstößen gegen die Regeln des freien Wettbewerbs, in denen hohe Geldbußen drohen, dürfe nicht behindert werden. Eon lieferte laut Kommission verschiedene Erklärungen für die Beschädigung des Siegels. «Keine der angegebenen Erklärungen erwies sich als stichhaltig», betonte die Kommission. (dpa)

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.