Energieinformationen in Immobilienanzeigen vor Gericht

Wer nach einer Immobilie sucht, erwartet bereits in den Anzeigen genaue Informationen auch zum Energiebedarf. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob Makler Angaben aus einem vorliegenden Energieausweis verschweigen dürfen.
dpa |
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Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Frage, ob bei Immobilien die Angaben zum Energiebedarf transparenter werden sollen.

Karlsruhe - Wer nach einer Immobilie sucht, erwartet bereits in den Anzeigen genaue Informationen auch zum Energiebedarf. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob Makler Angaben aus einem vorliegenden Energieausweis verschweigen dürfen.

Mehrere Oberlandesgerichte sehen darin ein wettbewerbswidriges Verhalten. Verbraucherschützer hatten Immobilienmakler zuvor abgemahnt.

Wenn Eigentümer oder Vermieter solche Anzeigen aufgeben, ist die Rechtslage eindeutig: Sie sind nach der Energieeinsparverordnung ausdrücklich dazu verpflichtet, Angaben zum Baujahr, zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger der Heizung, zum Energiebedarf oder -verbrauch sowie bei Wohngebäuden zu Energieeffizienzklasse zu machen. (AZ: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17)

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