Endspurt beim Steuernsparen
Das Jahresende ist der ideale Zeitpunkt zur Steueroptimierung. Wer den Überblick über seine Ausgaben hat, kann entscheiden, welche Posten er am besten noch in diesem Jahr bezahlt und was er lieber ins nächste Jahr schiebt. Also: Es eilt!
Betriebsrente: Bis 2688 Euro können im laufenden Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Wer den Betrag noch nicht ausschöpft, sollte erwägen, über den Chef einen Teil des Weihnachtsgelds in die Betriebsrente zu leiten und so Abgaben zu sparen.
Pauschbetrag: Arbeitnehmer haben einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 1000 Euro: Erst wenn die Ausgaben zum Beispiel für Fahrten zum Arbeitsplatz, Seminare, Arbeitskleidung, Büromöbel oder Hardware diese Summe überschreiten, lohnt es sich, sie geltend zu machen. Steuerfüchse bündeln ihre Ausgaben also in einem bestimmten Jahr und ziehen gegebenenfalls eine Investition vor. Die Zeitschrift „Finanztest“ – die Geldexperten der Stiftung Warentest – warnt allerdings: Nur wenn der neue Schreibtisch oder Computer weniger als 487,90 Euro kosten, sind sie auf einen Schlag absetzbar. Sind sie teurer, werden sie über drei Jahre (Computer) oder dreizehn (Schreibtisch) abgeschrieben.
Gesundheitskosten: Hier ist es ähnlich: Um sie von der Steuer abzusetzen, muss die zumutbare Eigenbelastung überschritten sein: Wer also während des Jahres schon für Medikamente, Zahnersatz und eine Kur tief in die Tasche gegriffen hat, kauft die neue Brille besser noch im Dezember. Wer ohne große Ausgaben durchs Jahr kam, verschiebt den Kauf in den Januar. Die zumutbare Eigenbelastung hängt vom Einkommen und Familienstand ab und kann bei Normalverdienern schon bei 500 Euro überschritten sein.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei diesem Thema verhält es sich umgekehrt: Hier sind zwar 20 Prozent der Ausgaben wie zum Beispiel für Handwerkerarbeit absetzbar, aber nur bis maximal 1200 Euro. Kommt man darüber, sollte man die Rechnung erst im kommenden Jahr begleichen.
Bald in Rente: Wer 2013 in den Ruhestand geht, sollte wegen der Steuerprogression absetzbare Ausgaben noch auf das alte Jahr legen, weil sich der Abzug dann stärker auswirkt.
Kinderbetreuungskosten. Diese Ausgaben, zum Beispiel für ein Au-pair, eine Krippe oder einen Schulhort, können seit heuer auch dann abgesetzt werden, wenn ein Ehepartner zuhause ist. Abzugsfähig vom zu versteuernden Einkommen sind zwei Drittel der Kosten, aber nicht mehr als 4000 Euro je Kind und Jahr.
Spenden: Wer zu Weihnachten großzügig ist, kann mit der Spende an eine gemeinnützige Organisation, dem Fiskus ein paar Euro vorenthalten. Die Spendenbescheinigung zu den Steuerunterlagen heften, für Spenden bis 200 Euro genügt in der Regel auch der Kontoauszug.
Ehe und Co.: Kurzentschlossene können noch schnell das Aufgebot bestellen. Wer vor Silvester standesamtlich heiratet (kirchlich reicht nicht), kommt für das gesamte abgelaufene Jahr in den Genuss des Steuern sparenden Ehegattensplittings. Zwei „Ja“, die sich lohnen – zumindest finanziell. Und wenn schnell gefreit doch gereut hat: Lebt ein Paar in Trennung, genügt es schon, wenn die beiden für einen Versöhnungsversuch nur wenige Wochen wieder gemeinsam leben, um die Vergünstigungen des Splittings für das ganze Jahr zu erhalten.
Freibeträge: Der Stichtag, bis wann man noch für 2012 die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann, ist leider gerade vorbei. Doch auch bei diesem Thema müssen Sie in den nächsten vier Wochen aktiv werden: Weil die gute alte Lohnsteuerkarte aus Pappe ausgedient hat (siehe Kasten), müssen die Freibeträge für die elektronische Version neu beantragt werden.
Das ändert sich 2013
Elektronische Steuerkarte: Die gute alte Papp-Lohnsteuerkarte wird überflüssig. Arbeitnehmer müssen sie künftig nicht mehr ihrem Arbeitgeber vorlegen - der Arbeitgeber holt sich die Daten auf elektronischem Weg beim Finanzamt. Allerdings wird 2013 ein Übergangsjahr, in dem Arbeitgeber sich dran gewöhnen dürfen. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er noch die alte Karte von 2010 verwendet (neue wurden nicht mehr ausgegeben) oder ob er sich die Daten schon direkt beim Finanzamt holt.
Mini- und Midi-Jobber: Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) meldet, erhöht sich die Arbeitslohngrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro: Bis zu dieser Grenze ist der Verdienst sozialversicherungsfrei. Für sogenannte Midi-Jobber wurde die Gleitzone von bislang 400 bis 800 Euro auf künftig 450 bis 850 Euro erhöht. Innerhalb dieser Gleitzone gilt für Arbeitnehmer ein ermäßigter Beitragssatz zur Sozialversicherung.
Rentenversicherung: Mini-Jobber waren bisher von Sozialabgaben befreit. Das ändert sich bei neuen Verträgen ab dem 1. Januar: Künftig ist ein Eigenanteil fällig (17,55 Euro pro Monat bei einem 450-Euro-Job), dafür erwirbt man aber eigene Rentenansprüche. Wer das nicht will, muss sich extra befreien lassen.
Veranlagungsformen bei Ehegatten: Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting gibt es künftig nur noch drei Formen der Einzelveranlagung, wie Gudrun Steinbach von der Lohi erläutert: „Eine mit Grundtarif, eine mit Witwen-Splitting und eine Variante mit Sonder-Splitting im Trennungsjahr.“
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