Ende der Vollkasko-Ehe

Das neue Recht blendet ein großes Problem völlig aus. Volker ter Haseborg über das neue Unterhaltsrecht und die Frage, wann eine Mutter wieder arbeiten muss.
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Das neue Recht blendet ein großes Problem völlig aus. Volker ter Haseborg über das neue Unterhaltsrecht und die Frage, wann eine Mutter wieder arbeiten muss.

Darf der Gesetzgeber eine getrennt lebende Mutter drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes wieder arbeiten schicken? Er darf. Das neue Unterhaltsrecht mag in weiten Teilen schwammig sein – aber in dieser wichtigen und emotionalen Frage liegt die Bundesregierung richtig.

Die Zeit der Vollkasko-Ehe, in der Frauen mit dem Trauschein der lebenslange Unterhalt sicher war, ist vorbei. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist gerecht, schließlich gehört zu einem Eheversprechen oder einem Kinderwunsch auch eine beiderseitige Verantwortung.

Dass Frauen nach drei Jahren wieder ein Vollzeit-Job zuzumuten ist, hat zwei entscheidende Vorteile. Zum einen ist es eine Chance für sie, im Berufsleben zu bleiben. Viel zu viele Frauen verlieren den Anschluss, weil sie zu lange daheim bleiben. Auch sollen geschiedene Väter beim Gründen einer neuen Familie unterstützt werden. Ihr Unterhalt soll in erster Linie ihren Kindern zugute kommen – nicht der Ex-Frau.

Das neue Unterhaltsrecht ist modern - und doch hat es ein Problem ausgeblendet. Es geht davon aus, dass für jedes Kind ab drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Davon kann nicht die Rede sein – erst recht nicht in Bayern. Im Gegenteil: Die CSU will Mütter fürs Daheimbleiben sogar noch mit einem Betreuungsgeld belohnen. Viele Frauen werden so am Berufswiedereinstieg gehindert und dazu gedrängt, eine Verlängerung des Unterhalts zu fordern.

Die Politik sollte ihre Hausaufgaben schnell erledigen – und bei den Betreuungsplätzen genauso viel Modernität beweisen wie beim Unterhaltsrecht.

Der Autor ist AZ-Redakteur

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