Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung?

Sozialer Wohnungsbau wird mit öffentlichen Mitteln gefördert - der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute darüber, wie lange solche Vergünstigungen Immobilienunternehmen verpflichten.
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Sebastian Gollnow/dpa Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Karlsruhe/Hannover - Sozialer Wohnungsbau wird mit öffentlichen Mitteln gefördert - der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute darüber, wie lange solche Vergünstigungen Immobilienunternehmen verpflichten.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft aus Hannover wehrt sich gegen eine alte Vertragsvereinbarung mit der Stadt Langenhagen. Darin ist ihr auferlegt, in mehreren Wohnblocks unbefristet Sozialwohnungen anbieten zu müssen (Az. V ZR 176/17).

In der Verhandlung im Januar hatten die Richter angedeutet, dass sie eine solche Bindung quasi für alle Ewigkeit nicht für zulässig halten. Die Frage sei nun, auf welche Laufzeit sich die Parteien geeinigt hätten, wenn das von vornherein klar gewesen wäre. Ein Anhaltspunkt könnte die Laufzeit eines Darlehens sein, das die Stadt der Genossenschaft zu besonders günstigen Konditionen gewährt hatte. Eine unbefristete Sozialbindung ist nach Auskunft von Experten sehr selten, Fristen von mehreren Jahrzehnten kommen aber vor.

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