Drei Tage im falschen Hotel - Gast muss entschädigt werden

Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen.
dpa |
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Karlsruhe - Urlauber haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie einige Tage im falschen Hotel untergebracht waren. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim bei ihrem Antalya-Urlaub vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem anderen Hotel einquartiert worden. Das Hotel war nach Angaben ihres Anwaltes unfertig, das Zimmer hatte nicht den versprochenen Meerblick und war - nach Feststellung des Berufungsgerichts - in einem ekelerregenden Zustand.

Zwar war in dem ursprünglich gewählten Hotel später alles in Ordnung. Die drei Tage hätten den Elf-Tage-Urlaub der Familie aber beeinträchtigt, so der BGH. Die Familie stehe deshalb eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zu.

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