Drei Länder fordern Steuerentlastungen für Unternehmen
"Die aktuellen Beschränkungen bei der Verlustverrechnung belasten gerade die gesunden Unternehmen, die vor der Krise Gewinne erwirtschaftet haben", sagte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Eine Verlängerung des Rücktragszeitraumes und eine Anhebung des Rücktragsvolumens könnten den Betrieben helfen und ihre Eigenkapitalbasis stärken. Das sichere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. "Unsere Wirtschaft steht vor erheblichen Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz sowie neue Mobilität."
Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragzeitraum auf zwei Jahre - aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018 - ausgedehnt werden, hieß es weiter. Das empfehle auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. In Anbetracht der gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise geringe Steuerausfälle, so Baden-Württembergs Finanzministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.
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