Die Würde des Menschen

Endlich rechtliche Sicherheit – das macht es einfacher . Die AZ-Redakteurin Julia Lenders über das Sterbehilfe-Urteil des Bungesgerichtshofs.
Künstlich ernährt werden. Beatmet werden. Plastikschläuche im Leib. Niemand stellt sich seinen Lebensabend so vor. Und doch ist es Alltag, dass Menschen mittels Medizintechnik am Leben gehalten werden. Das ist auch richtig so – solange es ihrem Willen entspricht.
Bei der Wachkoma-Patientin Erika K. war das anders. Ein Heim weigerte sich, sie sterben zu lassen. Dabei hatte die Frau zuvor klar gesagt, dass sie den Tod einer künstlichen Lebensverlängerung vorzieht. Ein Wunsch, der bei ähnlichen Fällen in Zukunft hoffentlich häufiger berücksichtigt wird – die Weichen dafür hat der Bundesgerichtshof gestern gestellt.
Die Entscheidungen, einen geliebten Menschen gehen zu lassen, ist wohl die schwerste. Da ist es schlimm, wenn sie durch rechtliche Unsicherheit noch schwieriger wird. Ärzte wie Angehörige kennen die Angst, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Nur weil sie dem Wunsch eines Patienten entsprechen und eine (Zwangs-)Behandlung abbrechen möchten.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1, Grundgesetz. Gestern ist der BGH dieser Verpflichtung nachgekommen. Und hat die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe klarer definiert. Höchste Zeit.
Julia Lenders