Die Richter handeln
Warum wartet der Gesetzgeber immer auf Karlsruhe? Annette Zoch, AZ-Redakteurin, über das Urteil zur Erbschaft bei Homo-Ehen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer gekippt. Das ist eine gute Nachricht für Lesben und Schwule. Und ein denkwürdiges Signal an die Regierung. Denn obwohl die Gleichstellung beim Erbrecht schon im Koalitionsvertrag steht und im Jahressteuergesetz 2010 umgesetzt werden soll – handeln mussten erneut die Verfassungsrichter.
Diese haben der Koalition jetzt auch den geplanten Umgang mit den Altfällen verhagelt. Auf Druck der Union sollte das Gesetz nämlich nicht rückwirkend gelten – aber auch das ist verfassungswidrig, urteilten die Richter. Die Gesellschaft wandelt sich und mit ihr die Formen des Zusammenlebens. Bei den Verfassungsrichtern ist das offenbar angekommen. In der Union noch nicht so richtig.
Jetzt stehen noch drei Klagen gegen das Ehegatten-Splitting an. Wer die letzten Urteile des Verfassungsgerichts verfolgt hat, kann sich ungefähr denken, wie der Richterspruch aussehen wird.
Das wäre für den Gesetzgeber jetzt eine Gelegenheit zu zeigen, dass er nicht immer erst auf die Mahnung aus Karlsruhe wartet, bevor er auch handelt. Eine Kleinigkeit könnte aber dazwischenkommen: Im kommenden Jahr sind Landtagswahlen in Baden- Württemberg und Ministerpräsident Stefan Mappus ist ein exponierter Gegner der Gleichstellung von Homosexuellen. Vielleicht wartet man doch lieber wieder ab. Verfassungsrichter müssen sich schließlich nicht wählen lassen.
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