Die letzten Dinge

"Auch Todkranke dürfen nicht bevormundet werden": Michael Heinrich, AZ-Redakteur, über die Notwendigkeit von Patientenverfügungen.
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Viele Menschen schließen vorsorglich eine Patientenverfügung ab.
dpa 2 Viele Menschen schließen vorsorglich eine Patientenverfügung ab.
Michael Heinrich.
Ronald Zimmermann 2 Michael Heinrich.

"Auch Todkranke dürfen nicht bevormundet werden": Michael Heinrich, AZ-Redakteur, über die Notwendigkeit von Patientenverfügungen.

„Die letzten Dinge regeln“ – so wirbt ein bekanntes Bestattungsunternehmen für seine Dienste. Doch neben dem Design des Sarges, der Trauermusik und dem Grabschmuck wäre es eigentlich viel wichtiger, zu regeln, wie man – auch bei schwerer Krankheit oder Demenz – in Würde sterben kann. Doch darum kümmern sich noch viel zu wenige.

Leider rückt das Thema Patientenverfügung meist erst durch prominente Anlässe in den Blickpunkt der Öffentlichkeit – wie jetzt durch die Bekenntnisse der Witwe von Horst Tappert.

Schuld an diesem Unbehagen, sich für sich selbst mit dieser Frage zu beschäftigen, tragen Politik und Ärzteschaft. Seit Jahren wird um eine gesetzliche Regelung herumlaviert – weil der Schutz des Lebens ungleich höher veranschlagt wird als der Wille des Menschen.

Dabei geht es doch nicht darum, einen „Automatismus“ des Todes zu installieren. Es geht darum, dass ein Mensch mit 60, 50, 40 oder auch schon mit 30 Jahren entscheiden darf, wie im Falle seines nahen Todes zu verfahren ist.

Ich will das Recht haben, zu entscheiden, dass ich keine Apparatemedizin will, die mein Leben (und meine Qualen) künstlich verlängert. Ich will sicher sein, dass mein Wille weder durch gefühlsduselige Angehörige noch durch skrupellose Ärzte verwässert werden darf. Eigentlich müsste das doch in einen Gesetzestext zu fassen sein.

Doch die Gegner verwechseln Fürsorge für den Todkranken mit Bevormundung. Und nehmen ihm damit seinen letzten Willen.

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