Die Grauzone ist groß

Nachbarn, Familienmitglieder oder Freunde unterstützen sich oft gegenseitig. Doch wann sind kleine Arbeiten noch in Ordnung, und wann handelt es sich um Schwarzarbeit?
Auf das Baby aufpassen, beim Hausbau helfen oder den Rasen mähen – das ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Reinhard Schütte aus Wiesbaden in der Regel unproblematisch. „Solange der Helfer dafür nur ein Trinkgeld bekommt, ist das in Ordnung“, sagte das Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Mehr als das steht einem laut dem Bundesgerichtshof (BGH) auch nicht zu. Er urteilte vergangene Woche, dass ein Schwarzarbeiter keinerlei Anspruch auf die Bezahlung seiner Arbeit hat. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung oder auch nur die Erstattung des Wertes seiner Arbeit bestehe daher auch nicht.
Eine entscheidende Frage für die Abgrenzung zwischen freundlicher Hilfe und Schwarzarbeit ist für Schütte: „Will ich Gewinn erzielen oder nicht?“ Unterstütze beispielsweise ein Nachbar oder Freund einen Bauherren beim Hausbau, sei es unproblematisch, wenn dieser dafür zum Grillabend eingeladen werde. „Bezahlt der Bauherr seine Helfer aber, kann das schnell Schwarzarbeit sein.“ Auch die Frage, wie oft die Hilfe in Anspruch genommen wird, spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Wenn etwa die Erzieherin aus der Nachbarschaft regelmäßig auf die eigenen Kinder aufpasse, könne das Schwierigkeiten geben. Wenn das nur ab und zu passiere, sei es hingegen kein Problem. „Als Nachbarschaftshilfe gelten alle Tätigkeiten, die nicht nachhaltig und auf Gewinn ausgerichtet sind“, stellte Schütte klar. Andernfalls kann die vermeintliche Hilfe ein unangenehmes Nachspiel haben: „Es müssten Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden“, sagte Schütte. Außerdem drohe ein Bußgeld. Beziehe der Helfer Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, müsse er möglicherweise auch mit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Sozialhilfeleistungen rechnen. „Das gilt als Betrug.“ Wer solche Probleme vermeiden will, sollte Gefälligkeiten oder Hilfsarbeiten nicht üppig entlohnen. Wer die Tochter der Nachbarn öfter zum Babysitten einsetze und sie auch dafür bezahle, sollte die Beschäftigung lieber offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden. „Dann kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen.“