Deutsche Bank will sich mit entlassenen Händlern gütlich einigen
Frankfurt/Main - Beide Parteien einigten sich am Freitag beim Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt auf ein sogenanntes Güterichterverfahren. Unter Moderation eines Richters wollen sie in den nächsten Wochen nach einem Kompromiss suchen. Scheitert das Verfahren, will das Landesarbeitsgericht im September erneut über die Klage der vier Händler gegen ihre fristlose Entlassung verhandeln.
Die Händler waren an der Festsetzung der Zinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt, die als Grundlage für Bankgeschäfte in Billionenhöhe herangezogen werden.
Die Bank wirft den Männern vor, sich in diesem Zusammenhang per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt hat die Deutsche Bank selbst "durch ihre interne Organisation ... einen erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt". Das Arbeitsgericht hatte im September geurteilt, die fristlose Kündigung sei "unverhältnismäßig" und somit nicht rechtskräftig (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13). Die Deutsche Bank legte dagegen Berufung ein.