Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen muss vor Gericht

Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, muss vor Gericht. Das Landgericht München hat die Anklage wegen versuchten Betrugs im Kirch-Prozess zugelassen. Auch Josef Ackermann muss sich verantworten.
von  dpa
Jürgen Fitschen und vier weitere Top-Manager haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zusammengewirkt, um Schadenersatzzahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu vermeiden.
Jürgen Fitschen und vier weitere Top-Manager haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zusammengewirkt, um Schadenersatzzahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu vermeiden. © dpa

Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, muss vor Gericht. Das Landgericht München hat die Anklage wegen versuchten Betrugs im Kirch-Prozess in vollem Umfang zugelassen. Auch Josef Ackermann muss sich verantworten.

München/Frankfurt - Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht München habe die Anklage wegen versuchten Betrugs im Kirch-Prozess gegen Fitschen und weitere Ex-Manager der Bank in vollem Umfang zugelassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Prozess soll Ende April beginnen. Vor Gericht verantworten müssen sich zudem Fitschens Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer, der ehemalige Aufsichtsratschef der Bank, Clemens Börsig, und ein weiterer Ex-Vorstand des größten deutschen Geldhauses.

Die Münchner Staatsanwaltschaft wirft den Managern vor, im Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München falsche Angaben gemacht zu haben, um Schadenersatz-Zahlungen an die Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu verhindern.

Kirch hatte die Bank und deren Ex-Chef Breuer zeitlebens für die Pleite seines Medienkonzerns verantwortlich gemacht. Breuer hatte Anfang 2002 in einem TV-Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert. Wenige Wochen später meldete Kirch Insolvenz an. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Millionen Euro.

Dennoch ermittelte die Staatsanwaltschaft in Sachen Prozessbetrug weiter. Weil die Bank letztlich gezahlt hatte, lautet der Vorwurf nun: versuchter Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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