Deutsche-Bank-Chefs treten zurück

Paukenschlag am Sonntag: Nach heftiger Kritik an ihrem Kurs haben die Co-Chefs der Deutschen Bank, Fitschen und Jain, überraschend ihren Rücktritt angekündigt.
von  dpa
Milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten, eine unrühmliche Vergangenheit und eine maue Aktienkursentwicklung: Jürgen Fitschen und Anshu Jain stehen seit Jahren heftig in der Kritik.
Milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten, eine unrühmliche Vergangenheit und eine maue Aktienkursentwicklung: Jürgen Fitschen und Anshu Jain stehen seit Jahren heftig in der Kritik. © dpa

Frankfurt/Main - Die Co-Chefs der Deutschen BankJürgen Fitschen und Anshu Jain, haben überraschend ihren Rücktritt angekündigt.

Jain wird zum 30. Juni 2015 zurücktreten, Jürgen Fitschen zum Abschluss der Hauptversammlung im Mai 2016, teilte die Deutschen Bank am Sonntag in Frankfurt mit. Jain soll noch beratend bei dem Institut tätig sein. Er solle vom früheren UBS-Topmanager John Cryan ersetzt werden, schreibt die "Financial Times". Fitschen werde die Bank nach der nächsten Hauptversammlung im Mai 2016 verlassen. Eine Nachfolge sei noch nicht geregelt.

Milliardenschwere Rechtsstreitigkeiten, eine unrühmliche Vergangenheit und eine maue Aktienkursentwicklung: Das Duo steht seit Jahren heftig in der Kritik. Bei der Hauptversammlung im Mai räumten Jain und Fitschen auch selbst ein, dass ihre bisherige Amtszeit seit Juni 2012 keine reine Erfolgsgeschichte gewesen sei. Der Abbau von Altlasten sei teurer und dauere länger als gedacht. Zudem habe das Management die neuen Vorgaben der Aufseher weltweit unterschätzt.

Trotzdem seien die vergangenen drei Jahre "keine verlorene Zeit" gewesen, bilanzierte Fitschen: "Wir fühlen uns auf einer besseren Basis als vor drei Jahren." Beide Co-Chefs bekräftigten, sie fühlten sich auf "dem richtigen Weg"

Die Aktionäre überzeugte das nicht. Sie zeigten dem Führungsduo die gelbe Karte: Jain und Fitschen wurden lediglich mit jeweils 61 Prozent entlastet. Üblich sind mit mindestens 90 Prozent erheblich mehr. Direkte Folgen hatte das nicht, weil nur der Aufsichtsrat über eine Abberufung von Vorständen entscheiden kann.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.