Deutsche Bank besteht auf Kündigung von Händlern

Im Prozess des "Libor-Skandal" um die Entlassung von vier Zins-Händlern, geht die Deutsche Bank nach dem ersten Urteil in Berufung.
dpa |
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Frankfurt/Main - Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte im September geurteilt, dass die fristlose Kündigung von vier Mitarbeitern wegen der möglichen Manipulation von Referenzzinsen "unverhältnismäßig" und somit nicht rechtskräftig ist.

Dagegen sei Berufung eingelegt worden, sagte ein Bank-Sprecher am Mittwoch. Er bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts". Die Bank hatte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet. (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13).

Die vier Händler waren über Jahre an der Festsetzung der Zinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt. Die Bank wirft ihnen vor, sich in diesem Zusammenhang per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben.

Aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurts hat die Deutsche Bank selbst "durch ihre interne Organisation ... einen erheblichen Interessenkonflikt herbeigeführt". Nach Ansicht des Gerichts hätte es vor Ausspruch der Kündigungen zumindest einer vorherigen Abmahnung bedurft. Nach Angaben des Hessischen Landesarbeitsgerichts wird die Berufung absehbar nicht vor Juni 2014 verhandelt.

Der Libor gibt an, zu welchen Konditionen sich Banken gegenseitig Geld leihen. Der Euribor ist quasi die Euro-Variante. Diese Zinssätze werden täglich von einer Reihe internationaler Großbanken gemeinsam festgelegt. Großbanken sollen auf diesem Feld über Jahre manipuliert haben, um höhere Gewinne einzustreichen.

Weltweit ermitteln Behörden gegen mehr als ein Dutzend Institute. Die Deutsche Bank bestreitet nicht, dass einzelne Mitarbeiter an den Tricksereien beteiligt waren. Sie betont aber, dass das Top-Management nicht in die Vorgänge verwickelt gewesen sei.

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