Das neue Punkte-Einmaleins

Gestern stimmte der Bundestag über die neuen Regeln für Verkehrssünder ab
von  Susanne Stephan

BERLIN Weniger Punkte für viele Verkehrsverstöße, aber auch eine niedrigere Schwelle für den Führerscheinentzug. Gestern stimmte der Bundestag über das neue Punktesystem für die Flensburger Verkehssünderdatei ab. Es wird voraussichtlich im Februar 2014 in Kraft treten.

Nur noch drei Kategorien. Statt bisher sieben gibt es nur noch drei Punkte-Kategorien. Bei einem „schweren Verstoß“ wie dem Missachten einer Vorfahrtsregelung gibt es einen Punkt (früher drei), bei einem „sehr schweren Verstoß“ wie einer Verkehrsgefährung unter Alkohol zwei Punkte (früher sieben), bei noch gravierenderen Verstößen wie einem Vollrausch am Steuer drei Punkte.

Kleinere Vergehen werden gelöscht. Anders als früher werden künftig nur noch Ordnungswiedrigkeiten mit einer Buße ab 60 Euro eingetragen. Das heißt: Für einige minder schwerwiegende Verstöße wie Beleidigung im Straßenverkehr und die Unfallflucht nach einem Parkrempler gibt es künftig keine Punkte mehr. Diese Taten werden zum 1. Februar 2014 auf dem Punktekonto der Pkw-Fahrer gelöscht. Schon bei acht Punkten auf dem Flensburger Konto wird künftig allerdings der Führerschein entzogen (bisher 18 Punkte). Wer vier oder fünf Punkte angesammelt hat, bekommt eine Ernahmung zugeschickt.

Punkteabbau durch Kurse. Anders als ursprünglich von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer geplant, können Autofahrer, die nach neuemRecht vier oder fünf Punkte haben, diese durch freiwillige Seminare abbauen, - allerdings nur maximal zwei Punkte innerhalb von fünf Jahren. Dieses Seminar kostet 650 Euro, berichtet der ADAC. Gut für Verkehrssünder: Jeder Verstoß verjährt künftig gesondert, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher wurde die Verjährung unterbrochen, wenn der Autofahrer innerhalb der Frist neue Punkte kassierte. Dies fällt weg. Gleichzeitig steigen allerdings eine ganze Reihe von Bußgeldern. Wer ohne Freisprechanlage telefoniert, zahlt 60 Euro (bisher 40 Euro). Wer Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet, kann mit bis zu 70 Euro zur Kasse gebeten werden. Und wer sein Kind nicht altersgerecht anschnallt, wird bis zu 70 Euro los. sun

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.