Das Ende der Anonymität
Mit der so genannten Inverssuche können Nutzer der Telefonauskunft viele Details über T-Mobile-Handykunden herausfinden. Wer seine Daten schützen will, muss bis zum 6. Juli widersprechen
MÜNCHEN Auf diese SMS konnte sich AZ-Leser Thomas W. keinen Reim machen: „Anhand einer Handynummer können Auskunftsdienste den zugehörigen Namen und Adresse nennen“, schrieb ihm sein Mobilfunkanbieter T-Mobile jetzt per Kurznachricht. „Ab 6. Juli werden ihre Handydaten aufgrund gesetzlicher Vorgaben für diese Inverssuche freigegeben.“ Er könne aber jederzeit widersprechen.
Der Münchner ist nicht der Einzige, der eine solche SMS bekommen hat. T-Mobile benachrichtigt derzeit rund 1,2 Millionen seiner Handy-Kunden, dass ihre Nummern ab Juli zur so genannten Rückwärtssuche freigegeben werden. Das bedeutet: Gibt jemand bei der Telefonauskunft eine Handynummer an, bekommt er den dazugehörigen Namen des Teilnehmers geliefert – und alle sonstigen Angaben, die zu der Nummer im Telefonbuch veröffentlicht sind.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2007. Damals entschied der Bundesgerichtshof, dass Telefonfirmen ihre Kundendaten für die Rückwärtssuche freigeben müssen, wenn ein Teilnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Geklagt hatte der Münchner Auskunftsdienst Telegate.
Eine Frage des Datenschutzes
Wer nicht will, dass sein Name und seine Adresse rückwärts über die Handy-Nummer ermittelt werden können, muss daher der Inverssuche aktiv widersprechen. „Er muss auf unsere SMS mit ,Nein’ antworten“, sagt T-Mobile-Sprecher Dirk Wende. Betroffen sind alle Kunden, deren Handy-Nummer bereits in einem Telefonbuch steht.
„Wer die Inverssuche zulässt, muss damit rechnen, dass Andere künftig leichter an seinen Namen und seine Adresse kommen“, sagt Rafaela Tschöp vom Branchenportal Teltarif. Manchem Nutzer mag es ganz recht sein, wenn ihn beispielsweise Geschäftspartner identifizieren und auch postalisch erreichen können – viele ziehen aber die Anonymität vor.
Tschöpf jedenfalls sieht in der Inverssuche „keinen Vorteil für den Teilnehmer“. Auch Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern, rät von einer Freigabe ab: „Mit seinen Adressdaten sollte man vorsichtig umgehen.“
Grundsätzlich könne jeder Kunde der Inverssuche auch im Nachhinein noch widersprechen, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Das gelte auch für Festnetznummern. Die hat die Telekom schon seit einigen Jahren für die Inverssuche freigegeben. „Wer dem damals nicht widersprochen hat“, sagt Netzagentur-Sprecher Rudolf Boll, „der kann es jetzt noch tun.“ aja