Das alles zahlt Ihr Chef - wenn Sie gut verhandeln

In Zeiten von Kurzarbeit und Jobbabbau sind Gehaltserhöhungen für viele utopisch. Doch mehr Netto ist auch anders möglich: Durch steuerfreie Zuschüsse, die der Chef auch noch absetzen kann.
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Selbst private Telefonkosten kann der Arbeitgeber bezuschussen
dpa Selbst private Telefonkosten kann der Arbeitgeber bezuschussen

In Zeiten von Kurzarbeit und Jobbabbau sind Gehaltserhöhungen für viele utopisch. Doch mehr Netto ist auch anders möglich: Durch steuerfreie Zuschüsse, die der Chef auch noch absetzen kann.

Von Berrit Gräber

Für einen Großteil der Beschäftigten sind die Reallöhne seit Jahren schon im Sinkflug. Viele verfügen heute über eine geringere Kaufkraft als vor 20 Jahren. Trotzdem traut sich kaum jemand, in Zeiten von Kurzarbeit und Jobabbau im Betrieb nach mehr Geld zu fragen. Und wer schon einmal eine Lohnaufbesserung durchgefochten hat, weiß sowieso: Sozialabgaben und Steuern lassen das schöne Plus dahinschmelzen.

Um an mehr Netto zu kommen, kann es viel besser sein, den Chef um geldwerte Extras zu bitten. Also beispielsweise um Zuschüsse für Arbeitsweg, Kindergarten oder Mittagstisch. Leichter zu verhandeln ist das allemal. Denn auch der Boss erspart sich damit Abgaben. Eine Lohnerhöhung von 100 Euro kostet den Arbeitgeber inklusive seiner Sozialbeiträge 121 Euro, beim Arbeitnehmer kommen aber nur 59 Euro an. „Einfallsreichtum lohnt sich für beide Seiten“, sagt Markus Deutsch vom deutschen Steuerberaterverband. Auch bei einem Firmenwechsel. Kann man sich nicht über die letzten Euro Gehalt einigen, können Extras Brücken bauen. „Ein Herz fassen, zum Chef gehen und Vorschläge machen“, rät auch Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Die AZ zeigt, was drin sein kann:

FAHRTKOSTEN

Neben dem Lohn dürfen Beschäftigte auch Sachbezüge bekommen. Pro Monat und Mitarbeiter darf der Chef beispielsweise Tankbons oder Benzingutscheine im Wert von maximal 44 Euro ausgeben - das bleibt lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, kann um ein Jobticket bitten, auch das kann bis 44 Euro steuerfrei kassiert werden.

MITTAGSTISCH

Unternehmen können sich an den Verpflegungskosten beteiligen. Und zwar mithilfe von Restaurantgutscheinen oder Essenschecks, die bei bestimmten Anbietern, Lieferanten oder Supermärkten eingelöst werden können. Bons bis zu 5,90 Euro pro Arbeitstag bleiben abgabenfrei. Klingt wenig, macht aber doch viel aus. Allein damit kann ein Mitarbeiter monatlich über 100 Euro dazuverdienen.

KINDERGARTEN

Richtig viel Entlastung ist drin, wenn der Arbeitgeber die Kinderbetreuung sponsert. Kriegt ein junger Vater statt 150 Euro mehr Gehalt im Monat den gleichen Betrag als Krippenzuschuss, kann er davon 1:1 profitieren. Von einer Gehaltserhöhung blieben ihm nur knapp 70 Euro übrig. Kindergarten- oder Krippenzuschüsse sind abgabenfrei, bis zu der Summe, die die Kindereinrichtung als Beitrag verlangt. Auch Hortgebühren oder die Tagesmutter kann der Chef sponsern.

HANDY & PC

Außen vor bleibt das Finanzamt auch, wenn die Firma einem Mitarbeiter technisches Gerät wie Computer, Laptop, Telefon, Handy oder Fax für die Nutzung daheim leiht, inklusive Verbindungs- und Grundgebühren. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer und Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung: Die Firma ist der Eigentümer oder Mieter (bei Leasing). Verschenkt der Chef ein Gerät, will der Fiskus dagegen Steuern sehen.

GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Die Firma darf einen Mitarbeiter finanziell unterstützen bei Kursen und Trainings, die seinen Gesundheitszustand verbessern, auch außerhalb des Betriebs. Dazu gehören Sportkurse, Anti-Stress- oder Burn-Out-Trainingseinheiten, Entspannungs- und Nicht-Raucher-Kurse, Lehrgänge rund um Ernährung. Dafür sind pro Mitarbeiter jährlich bis zu 500 Euro abgabenfrei drin. Mitgliedschaften bei Sportvereinen und Fitnessstudios sind ausgenommen.

BONUSMEILEN UND MEHR

Wer typische Berufskleidung braucht wie zum Beispiel ein Maler, kann diese abgabenfrei vom Boss zur Verfügung gestellt bekommen. Bis 1080 Euro im Jahr dürfen Arbeitnehmer angesammelte Vielflieger-Bonusmeilen aus Kundenbindungsprogrammen wie Miles and More überlassen bekommen. Fordert der Chef die dienstlich erworbenen Prämien nicht ein, darf der Mitarbeiter den Vorteil steuerfrei einstreichen.

PRIVATE TELEFONKOSTEN

Selbst diese kann der Arbeitgeber steuerfrei bezuschussen, wenn das private Telefon auch zum teil beruflich genutzt wird – mit 20 Prozent des Rechnungsbetrags (maximal 20 Euro im Monat).

Berrit Gräber

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