"Cum-Ex"-Urteil: Erschreckendes Desinteresse
Jetzt ist es also amtlich: Cum-Ex-Geschäfte sind auch nach Ansicht des BGH ein Verbrechen. Amtlich ist auf jeden Fall auch, dass die deutsche Politik sich dafür erschreckend wenig interessiert.
Cum-Cum-Geschäfte verursachen größeren Schaden
Denn den noch größeren Schaden als Cum-Ex (etwa 10 Milliarden Euro) haben Cum-Cum-Geschäfte verursacht (etwa 20 Milliarden). Die sind weit weniger kompliziert und waren dazu auch noch legal: Ausländische Anleger müssen 15 Prozent Steuern auf Dividenden zahlen. Daher wird kurz vor der Ausschüttung das Geld für eine Woche an eine inländische Bank verliehen, die bekommt die Steuer nämlich zurück. Die gesparte Steuer wird zwischen beiden Beteiligten geteilt. Dass das nun illegal ist, liegt nicht an der Bundesregierung. Die EU hat 2012 das Steuer-Gesetz gekippt, weil es diskriminierend gegenüber ausländischen Investoren ist. Die Bundesregierung hat dann nach vier Jahren die Gesetzgebung angepasst.
Deutsche Justiz wird Jahrzehnte für Aufklärung brauchen
Ob es jetzt keine Cum-Cum-Geschäfte mehr gibt? Weiß keiner. Aus einer Anfrage der Linken im Bundestag ging hervor, dass den "Steuerbehörden derzeit keine Erkenntnisse vorliegen". Das ist der Stand 2019. Geändert hat sich daran gar nichts. Die deutsche Justiz wird noch Jahrzehnte brauchen, um alles aufzuklären, schlicht weil die Regierung jahrzehntelang nichts getan hat. Gezahlt hat bisher alles ein Anderer: der Steuerzahler.