"Cum-Ex"-Skandal: Angeklagter will umfassend aussagen

In einem wegweisenden Strafprozess zur Aufarbeitung des "Cum-Ex"-Steuerskandals will ein Angeklagter auspacken. Der 41-jährige Brite hatte bereits vor dem Prozessauftakt gegenüber der Staatsanwaltschaft umfangreich ausgesagt, dies will er an heute (9.30 Uhr) vor dem Bonner Landgericht wiederholen.
dpa |
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Zwei Aktienhändlern wird die Beteiligung an umstrittenen Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse vorgeworfen.
Oliver Berg/dpa Zwei Aktienhändlern wird die Beteiligung an umstrittenen Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse vorgeworfen.

Bonn - In einem wegweisenden Strafprozess zur Aufarbeitung des "Cum-Ex"-Steuerskandals will ein Angeklagter auspacken. Der 41-jährige Brite hatte bereits vor dem Prozessauftakt gegenüber der Staatsanwaltschaft umfangreich ausgesagt, dies will er an heute (9.30 Uhr) vor dem Bonner Landgericht wiederholen.

Sein Auftritt, im Juristendeutsch Einlassung genannt, könnte sich am Donnerstag fortsetzen. Bei Verfahrensbeginn vor zwei Wochen hatte seine Anwältin gesagt, ihr Mandant werde mit der Aussage einen "entscheidenden Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts leisten".

Dem 41-Jährigen und einem anderen, ebenfalls redewilligen 38 Jahre alten Angeklagten werden besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie sollen im Zeitraum mit einem Verwirrspiel von Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch rund um einen Zahlungsstichtag dafür gesorgt haben, dass die Finanzämter Steuern mehrfach erstatteten. Laut Anklageschrift haben sie einen Steuerschaden von mehr als 440 Millionen Euro verursacht.

Die beiden ehemaligen Aktienhändler dürften nur die Spitze des Eisbergs sein in dem "Cum-Ex"-Skandal, der den deutschen Staat einer Schätzung zufolge mehr als 30 Milliarden Euro gekostet haben könnte. Zahlreiche andere Finanzmarktakteure sind ebenfalls im Visier der Justiz, zudem könnten Banken kräftig zur Kasse gebeten werden.

Es ist der erste Strafprozess gegen "Cum-Ex"-Akteure. Damit hat er große Bedeutung für die Aufarbeitung des Skandals. Erstmals könnte ein Gericht feststellen, dass "Cum-Ex" eine Straftat ist .

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