Check24 muss Kunden besser aufklären
München - Wo bekomme ich den billigsten Strom? Die günstigste Versicherung? Internet-Portale wie Check24 oder Verivox locken Kunden mit dem Versprechen eines neutralen Preisvergleichs in Sekundenschnelle. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Preisvergleiche keineswegs neutral sind. Denn wie ganz normale Makler kassieren die Portale Provisionen, wenn sie Verträge vermitteln – was viele Kunden nicht wissen. Das Landgericht München hat nun in einem Zivilprozess gegen Check24 ein Urteil mit Signalwirkung verkündet.
Was ist der Kern des Streits?
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute wirft dem Unternehmen Irreführung vor: Check24 tarne sich als Preisvergleichsportal – ohne die Kunden zu informieren, dass das Unternehmen als Makler Geld verdient.
Was sagen die Richter?
Auch das Gericht kam zu dem Schluss, dass Check24 in diesem Punkt gegen die Mitteilungspflichten verstößt: Check24 muss die Kunden künftig aktiv informieren, dass das Unternehmen Versicherungspolicen als Makler vermittelt. Bislang müssen die Besucher der Webseite selbst nach dieser Info suchen.
Werden Verbraucher vor Abschluss einer Versicherung gut beraten?
Versicherungsvertreter sind verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu beraten. Der Verband klagte in dem Prozess, dass Check24 diese Beratungspflicht missachte. Die Richter stellten klar, dass die Beratungspflichten auch im Internet gelten – gehen aber davon aus, dass Online-Kunden wissen, was sie tun. Bei einzelnen Produkten aber muss Check24 nachbessern – und zum Beispiel in der Hausratversicherung abfragen, ob auch ein Fahrrad zum Haushalt gehört.
"Können damit leben"
Gaben die Richter den Klägern in allen Punkten recht?
Keineswegs. Die Versicherungsvertreter hatten so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre. Dementsprechend ist Check24 zufrieden. Das Geschäftsmodell sei nicht gefährdet, sagte Geschäftsführer Christoph Röttele. „Wir können mit dem Urteil leben.“
Von wem kassieren die Vergleichsportale Geld?
Die Portale verlangen Provision von den Unternehmen, deren Produkte sie anbieten. Die Versicherungen, die keinen Vertrag mit einem Portal abgeschlossen haben, finden sich dementsprechend auch nicht auf den entsprechenden Webseiten. Die Marktmacht der Portale ist nach Angaben des Bundesverbands der Versicherungskaufleute so groß, dass sie etwa in der Kfz-Versicherung pro Police das Doppelte bis Dreifache an Provision verlangen können wie ein leibhaftiger Versicherungsvertreter.
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Zeigen die Vergleichsportale wirklich immer den günstigsten Preis?
Nein. Eine Studie mehrerer Verbraucherzentralen kam zu einem deutlichen Ergebnis: „Der Nutzen von Online-Buchungs- und Vergleichsportalen ist für Verbraucher eingeschränkt, da einige Portale häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen.“ Check24 wirft den Verbraucherzentralen methodische Mängel vor: Teilweise seien Äpfel mit Birnen verglichen worden.
Was sollten Verbraucher bei Vergleichsportalen beachten?
Damit die Liste etwa zu Versicherungsangeboten den Anforderungen entspricht, müssen Verbraucher die Voreinstellungen prüfen. Teilweise lotsen Formulierungen wie „Top-Angebote“ oder „Bester Preis“ den Kunden zu bestimmten Angeboten. Besser ist es, die Vorauswahl zu deaktivieren. Gerade bei komplexen Produkten ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern ganz besonders auf die enthaltenen Leistungen. Außerdem garantieren die Portale nicht, dass die Angebote für den Suchenden tatsächlich zur Verfügung stehen.
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