Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Elbvertiefung

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird ab heute erneut über die Elbvertiefung verhandelt.
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt erneut über die Elbvertiefung. Foto: Daniel Bockwoldt/Archiv
dpa Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt erneut über die Elbvertiefung. Foto: Daniel Bockwoldt/Archiv

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird ab Montag erneut über die Elbvertiefung verhandelt.

Leipzig - Ab Montag wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut über die Elbvertiefung verhandelt. Das Gericht soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe rechtmäßig sind. Die Umweltschutzverbände BUND und Nabu haben dagegen geklagt.

Sie befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Arten- und Naturschutzrecht. Die Hamburger Hafenwirtschaft dringt auf die Elbvertiefung, weil immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Die Elbe soll künftig für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. Tideabhängig sollen es sogar 14,5 Meter werden.

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Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2014 über die Klagen gegen die Elbvertiefung verhandelt. Das Verfahren wurde damals jedoch ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof zunächst Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten sollte. Wann diesmal eine Entscheidung in Leipzig fallen soll, ist offen. Der 7. Senat hat drei Verhandlungstage bis zum Mittwoch geplant. Es wird damit gerechnet, dass die Richter am Ende der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin im Januar bestimmen.

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