Bundesverwaltungsgericht billigt Berliner Flughafenplanung
Weil das Genehmigungsverfahren nicht wieder aufgerollt wird, kann der neue Hauptstadtflughafen aus juristischer Sicht am 17. März 2013 den Betrieb aufnehmen.
Leipzig/Berlin - Der neue Hauptstadtflughafen hat eine wichtige Hürde genommen und kann aus juristischer Sicht am 17. März 2013 den Betrieb aufnehmen. Das Genehmigungsverfahren wird nicht wieder aufgerollt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Sie gingen von Täuschungen bei den Flugrouten aus und bezweifelten, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig zustande gekommen ist. Dem widersprachen die Leipziger Richter jedoch: "Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte", sagte der Vorsitzende des 4. Senats, Rüdiger Rubel.
Flughafen-Chef Rainer Schwarz zeigte sich erleichtert. Die Kläger kündigten dagegen an, die jüngste Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen, um dem drohenden Fluglärm in Berlin und Brandenburg zu entgehen.
Eine weitere Hürde könnte der Flughafen am 16. August nehmen. Dann ist die nächste Sitzung des Aufsichtsrates, auf der vermutlich der neue Eröffnungstermin festgelegt wird. Dieser steht unter anderem wegen Problemen mit der Brandschutzanlage momentan unter Vorbehalt. "Nach jetzigem Stand steht nach wie vor der 17.", sagte Schwarz in Leipzig. Bei der Sitzung werde aber nochmals eine genaue Analyse vorgenommen.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), der auch Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft ist, sagte: "Hier wird Klarheit geschaffen." Das Brandenburger Verkehrsministerium als Genehmigungsbehörde musste sich allerdings erneut eine Reihe von Fehlern vom höchsten Verwaltungsgericht vorhalten lassen. So hätte es bei der Prognose für die Anzahl der vom Lärm betroffenen Anwohner deutlich mehr mögliche Flugrouten berücksichtigen müssen. Außerdem hätte es die Unterlagen in weiteren Gemeinden auslegen müssen. Weitere Fehler seien auch bei der Prüfung von Auswirkungen des Milliardenprojektes auf Naherholungsgebiete - beispielsweise den Müggelsee - und die Umwelt gemacht worden.
Doch all dies führte nicht zu einem Erfolg der Kläger. Sie hatten um einen Neustart des Genehmigungsverfahrens gekämpft, um so gegen das Vorzeigeprojekt klagen zu können. Nach Ansicht der Leipziger Richter hätten sie dies aber schon lange vorher tun können: Da Genehmigungsverfahren und Flugrouten-Planung generell nicht zusammen im Planfeststellungsverfahren festgelegt würden, blieben immer Unsicherheiten, so Richter Rubel.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" gegeben - damit war der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil auf falschen Angaben basierte. Sie hatten den Behörden vorgeworfen, beim Genehmigungsverfahren 2004 bewusst andere Flugrouten vermerkt zu haben als erforderlich. Endgültig festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren.
Nach Ansicht der Leipziger Richter hätten die Planer zwar nicht offen gelegt, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) für einen unabhängigen Betrieb der Start- und Landebahnen nicht nur parallel, sondern aus Sicherheitsgründen auch abknickende Abflugrouten planen würde. Dies sei aber bei der Grobplanung vertretbar gewesen - auch wenn ein Hinweis wünschenswert gewesen wäre, so Rubel.