Bundesgerichtshof urteilt über Zigarettenwerbung im Internet
Darf ein Tabakhersteller auf seiner eigenen Homepage für sein Produkt werben? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof heute auf den Grund.
Karlsruhe/Landshut - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist. Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt.
Sie störten sich an einem Werbefoto auf der Homepage des Unternehmens. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt das gegen das Tabakwerbeverbot.
Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden. Das Verbot gilt auch "in Diensten der Informationsgesellschaft". Darunter fallen Nachrichtenportale im Internet. Die Frage ist, ob für die Website eines Unternehmens die gleichen strengen Regeln gelten (Az. I ZR 117/16).
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