Bundesgerichtshof urteilt über Zigarettenwerbung im Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist. Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Darf ein Tabakhersteller auf seiner eigenen Homepage für sein Produkt werben? Dieser Frage geht der Bundesgerichtshof heute auf den Grund.

Karlsruhe/Landshut - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist. Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt.

Sie störten sich an einem Werbefoto auf der Homepage des Unternehmens. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt das gegen das Tabakwerbeverbot.

Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden. Das Verbot gilt auch "in Diensten der Informationsgesellschaft". Darunter fallen Nachrichtenportale im Internet. Die Frage ist, ob für die Website eines Unternehmens die gleichen strengen Regeln gelten (Az. I ZR 117/16).

Lesen Sie auch: EU-Kommission erhöht Druck auf Apple und Amazon

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.