Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Arbeitszeugnissen
Erfurt - Die Beurteilung in Arbeitszeugnissen ist am Dienstag ein Fall für Deutschlands oberste Arbeitsrichter. Geklagt hat eine Frau, die sich eine bessere Gesamtbewertung erstreiten will. Die Entscheidung hat aber Bedeutung über ihr Arbeitszeugnis hinaus.
Denn es geht auch darum, was nach heutigem Verständnis als durchschnittliche Beurteilung gilt. Dafür wird bislang die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" angesehen, die der Note 3 entspricht.
Folgt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt der Linie der Vorinstanzen und ändert diese Schwelle auf die Note 2, könnte es für Beschäftigte künftig einfacher werden, eine bessere Note zu erstreiten. Im Streitfall liegt nämlich die Beweislast bei den Beschäftigten, wenn sie eine überdurchschnittliche Bewertung für sich reklamieren.
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