Bürger müssen zahlen: Fragen und Antowrten zur EEG-Umlage
München - Als Jürgen Trittin vor gut zehn Jahren noch Umweltminister war, glaubte der Grüne, die Förderung von Ökostrom werde die Bürger nicht mehr als eine Kugel Eis im Monat kosten. Mittlerweile ist es ein ziemlich großer Eisbecher geworden – Bauchschmerzen für Millionen Verbraucher sind garantiert.
Denn im nächsten Jahr wird ein Drei-Personen-Haushalt gut 220 Euro an EEG-Umlage zahlen müssen. Das sind zwar nur ein paar Euro mehr als derzeit. Jedoch hat die Koalition zuletzt auch teure Beschlüsse beim Stromnetzausbau und für den Klimaschutz getroffen.
Was ist die Ökostrom-Umlage? Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass der Ausbau des Ökostroms vor allem über eine Abgabe der Stromkunden in Privathaushalten und Industrie zu finanzieren ist. Betreiber einer Solar-, Windkraft-, Wasserkraft- oder Biogasanlage erhalten nach dem Anschluss ans Netz für einen Zeitraum von 20 Jahren eine Marktprämie oder eine feste Vergütung garantiert. Davon wird der für den Strom erzielte Preis abgezogen, der Rest wird über die sogenannte EEG-Umlage ausgeglichen. Sie macht derzeit etwa ein Fünftel des Strompreises für Haushaltskunden aus. Die vier deutschen Netzbetreiber 50Hertz, Tennet, Amprion und TransnetBW legen die Umlagen-Höhe jeweils zum 15. Oktober aufgrund einer Prognose für das Folgejahr fest.
Wie und warum steigt die Umlage auf Rekordniveau? Die EEG-Umlage erhöht sich für 2016 von derzeit 6,170 Cent auf 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafür ist der Super-Sommer mit der wochenlangen Hitzewelle – er hinterlässt seine Spuren. So wurde sehr viel Sonnenstrom in Photovoltaik-Anlagen produziert, deren Kostenanteil an der auf 6,354 Cent je Kilowattstunde steigenden Umlage bei etwa 2,6 Cent liegt. Zwei Cent entfallen auf Windkraftanlagen. Der Ausbau der Offshore-Parks in der Nordsee ist teuer, weil es dort eine sehr hohe Förderung gibt. Und auch Biogas-Anlagen tragen mit 1,7 Cent zum Rekord bei.
Was heißt das für meinen Strompreis? Das ist offen. Der Anstieg allein der Umlage macht bei einem Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden netto „nur“ 6,44 Euro aus, mit Mehrwertsteuer etwa 7,70 Euro. Der Bundesverband Erneuerbare Energie hat ausgerechnet, dass die Verbraucher beim Strompreis in ähnlicher Größenordnung entlastet werden könnten, wenn die Versorger ihre niedrigeren Einkaufspreise an der Börse weitergeben würden. Doch ob sie das tun, ist mehr als fraglich.
Was können Stromkunden nun tun? Falls ein Stromanbieter nun die Preise erhöht, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. „Sollte es Stromversorger geben, die den Preis erhöhen, können Verbraucher dies als Einladung zum Wechseln nehmen“, sagt Energieexperte Udo Sieverding. Wechseln Kunden in einen alternativen Tarif, könnten sie Hunderte Euro sparen. Die Kündigung sei jederzeit möglich, wenn Verbraucher eine Frist von zwei Wochen einhalten.
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