Brüssel will Schließung von Banken anordnen
Brüssel - So soll ein gemeinsamer EU-Fonds entstehen, in den die Banken selber einzahlen und der im Notfall für die Kosten der Abwicklung eines Pleitebank einspringt.
Diesen Gesetzesentwurf hat der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier am Mittwoch in Brüssel vorgestellt. Die EU-Kommission selbst soll das letzte Wort haben und anordnen können, dass eine marode Bank dicht gemacht wird. Bislang liegt dies in der Kompetenz nationaler Behörden, in Deutschland bei der Bankenaufsicht Bafin.
Die Pläne sollen 2015 in Kraft treten. Allerdings bedürfen sie noch der Zustimmung des Europaparlamentes und der EU-Staaten.
Aus vielen Ländern, darunter Deutschland, kommt massive Kritik an der Kompetenzverlagerung. Sie wollen der EU-Behörde nicht so viel Macht einräumen. Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fehlt dem Kommissionsvorschlag die Rechtsgrundlage, nur nationale Behörden könnten über die Abwicklung entscheiden. Schäuble hatte eine Änderung der EU-Verträge ins Spiel gebracht.
Wegen des Streits wurde die Präsentation mehrfach verschoben. Gerät eine Großbank ins Schlingern, soll nach dem Willen von Brüssel ein neues Gremium - aus Vertretern von EU-Staaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) - einen Vorschlag für die Abwicklung machen. Die Entscheidung über die Schließung der Bank soll die EU-Kommission treffen, und zwar in Abstimmung mit nationalen Aufsehern. In den Euro-Ländern gibt es rund 6000 Banken.
Trotz Kritik plant die EU-Kommission auch einen gemeinsamen EU-Abwicklungsfonds, der die Kosten der Schließung übernimmt. Dort soll laut EU-Angaben binnen zehn Jahren eine Summe von 60 bis 70 Milliarden Euro angespart werden. Die Beiträge sollen von den Banken selbst - oder falls wie in Deutschland vorhanden - von den nationalen Abwicklungsfonds kommen.
Die EU-Länder hatten sich Ende Juni bereits auf gemeinsame Regeln für den Fall einer drohenden Bankenpleite geeinigt. Demnach müssen ab 2018 in erster Linie Aktionäre und Kunden für die Rettung maroder Banken aufkommen. Dies soll den Steuerzahler entlasten. Kleinsparer mit Einlagen bis 100 000 Euro sind im Fall einer Bankenkrise aber geschützt. Danach werden die Abwicklungsfonds angezapft. Erst am Schluss soll Steuerzahlergeld genutzt werden.
Mit dem neuen Vorschlag, der die Details präzisiert, will die EU-Kommission dafür sorgen, dass die Regeln einheitlich in ganz Europa angewendet werden.
Die gemeinsamen Abwicklungsregeln sind ein Pfeiler der geplanten Bankenunion, die Bankenkrisen künftig verhindern soll. Ein weiterer Pfeiler ist eine zentrale Aufsicht, die bei der EZB angesiedelt ist und im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll. Erst dann können Krisenbanken direkte Hilfe aus dem Euro-Rettungsfonds ESM erhalten.
Der dritte Pfeiler, ein gemeinsamer Schutz für die Einlagen der Kunden, ist noch umstritten. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände warnten am Mittwoch in Brüssel, es müsse eine klare Trennung zwischen der Finanzierung von Bankenschließungen auf der einen Seite und europaweit einheitlichen Standards der Einlagensicherung auf der anderen Seite geben.