Brüssel und Berlin uneins über Gutscheine bei Reiseabsagen

Wird die Reise wegen der Corona-Krise abgesagt, ist die Erstattung des gezahlten Preises fällig. Ob es auch ein Gutschein sein darf, obwohl der Kunde Geld will, ist zwischen Berlin und Brüssel strittig.
dpa |
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Menschenleer präsentiert sich das Terminal 1 des Flughafens Frankfurt.
Boris Roessler/dpa/dpa Menschenleer präsentiert sich das Terminal 1 des Flughafens Frankfurt.

Berlin - Die EU-Kommission hat Überlegungen der Bundesregierung eine Absage erteilt, Verbraucherrechte bei Reiseabsagen wegen der Corona-Pandemie einzuschränken.

Der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst. Doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Nach EU-Recht hätten Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen.

Die Bundesregierung will eine verpflichtende Gutscheinlösung und sich weiter dafür starkmachen. "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen", sagte ein Ministeriumssprecher dem "Handelsblatt". Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene weiter für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die in der jetzigen Situation auch die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtige.

Bei abgesagten Reisen sollen die Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein. Hat der Kunde seinen Gutschein bis dahin nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Bei Pauschalreisen gilt allerdings EU-Recht.

Nach früheren Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) haben zwölf EU-Mitgliedstaaten jedoch bereits nationale Regelungen beschlossen oder auf den Weg gebracht. "Wenn viele Länder ihre jeweiligen Reiseindustrien durch nationale Gesetze schützen und andere nicht, können wir in Europa nicht mehr von fairen und vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen sprechen", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Eigentlich ist bei abgesagten Pauschalreisen eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, viele Veranstalter warteten zuletzt aber erst einmal ab. Inzwischen aber haben etwa Alltours und Schauinsland-Reisen mit der Rückzahlung begonnen. Man habe sich entschieden, "dass wir die Geduld und das Verständnis unserer Kunden nicht länger auf die Probe stellen können", begründete etwa Schauinsland-Reisen die Entscheidung.

Andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik lassen den Kunden die Wahl zwischen Gutschein plus Bonus oder Rückzahlung. Dabei sind sie aber auf die Kulanz der Kunden angewiesen.

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