Brüssel begrüßt Einigung zur WestLB

Die EU-Kommission hat den Umbauplan für die WestLB begrüßt.
dpa |
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Die EU-Kommission hat den Umbauplan für die WestLB begrüßt. "EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ist froh darüber, dass die Eigner der WestLB eine Einigung erreicht haben", teilte eine Sprecherin in Brüssel mit. Dies sei ein wichtiger Schritt nach vorne.

Brüssel - Die EU-Kommission erwarte den Sanierungsplan aus Deutschland bis zum Ende des Monats. Zugleich versprachen die europäischen Wettbewerbshüter eine rasche Prüfung des Falls; ein Datum nannten sie nicht.

Die einstmals größte deutsche Landesbank wird zerschlagen. An der Verkleinerung beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen, die kommunalen Sparkassen und der Bund mit Milliardenbeträgen. Die EU-Kommission hatte stets Zweifel an der Überlebensfähigkeit der Landesbank gehabt und eine solche Zerschlagung gefordert.

Die EU-Behörde ist im Falle WestLB eingeschaltet, da die Bank milliardenschwere Hilfen bekam. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter sind bei der Auslagerung von Schrottpapieren der WestLB in eine sogenannte Bad Bank Beihilfen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro geflossen. Kommissar Almunia hat deshalb auf einen neuen Sanierungsplan gepocht, der über die bestehenden EU-Auflagen hinausgeht. Nach den alten Vorgaben aus Brüssel musste die WestLB um die Hälfte verkleinert werden und bis Ende des laufenden Jahres mehrheitlich in neue Hände kommen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will den WestLB-Umbau im kommenden Jahr über einen Nachtragshaushalt finanzieren. "Wir werden die neuen WestLB-Belastungen über Kredite finanzieren müssen und voraussichtlich im kommenden Jahr dazu einen Nachtragshaushalt vorlegen", sagte der Minister der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Das Land muss für den WestLB-Umbau eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung stellen, die als Eigenkapital in das beim Land verbleibende Nachfolge-Institut fließen soll. "Auch bei allen Sparanstrengungen der Landesregierung und wachsenden Steuereinnahmen sind Sonderbelastungen dieser Größenordnung nicht über den normalen Haushalt abdeckbar", sagte Walter-Borjans.

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