Brückenteilzeit: Rückkehrrecht in Vollzeit für Arbeitnehmer beschlossen

Eine Million Arbeitnehmer wollen ihre Arbeit reduzieren, weitere 1,8 Millionen möchten aufstocken. Die neue Brückenteilzeit soll hier eine Win-Win-Situation schaffen.
dpa |
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Berlin - Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf die Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit erhalten. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wegen Widerstands in der Union lag der Entwurf zuvor knapp zwei Monate auf Eis.

"Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt", sagte Heil. Die neue Brückenteilzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt. Eine Million Beschäftigte wollten heute ihre Arbeit reduzieren. Weitere 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollten ihre Arbeit aufstocken. Der neue Rechtsanspruch baue Brücken ins Ehrenamt, in die Weiterbildung oder die Verwirklichung eigener Ziele.

Arbeitgeber in Beweispflicht

Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten, wenn ein Beschäftigter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Bei Beschäftigten, die in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, wenn kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.

Brückenteilzeit soll ab 1. Januar 2019 gelten

Das geplante Gesetz überfordere auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht, sagte Heil. Positionen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Koalitionspartners fanden dem Minister zufolge Eingang in den Gesetzentwurf und seine Begründung. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten.

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