Brauerei scheitert in Karlsruhe mit Klage gegen Gewerbesteuer

Seit 2002 ist Gewerbesteuer für Gewinne aus dem Verkauf von Personengesellschaften fällig. Die Brauerei Beck hatte gegen die Gewerbesteuerzahlung von 146 Millionen Euro geklagt und ist jetzt gescheitert.
dpa |
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Bierkästen, die gerade bestückt wurden, werden in der Abfüllhalle der Beck's Brauerei in Bremen transportiert.
Carmen Jaspersen/dpa Bierkästen, die gerade bestückt wurden, werden in der Abfüllhalle der Beck's Brauerei in Bremen transportiert.

Karlsruhe - Die Brauerei Beck ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gewerbesteuerzahlung in Millionenhöhe gescheitert. Der Gesetzgeber habe mit der angegriffenen Gesetzesänderung, die Grundlage des Steuerbescheids war, weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes noch gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. In dem Fall geht es um rund 146 Millionen Euro, die nach dem Verkauf von Kommanditanteilen, also Firmenanteilen, an der Brauerei Beck fällig wurden.

Brauerei sah Gleichheitsrechte verletzt

Seit 2002 ist Gewerbesteuer auch für Gewinne nicht nur aus dem Verkauf von Anteilen von Kapitalgesellschaften, sondern auch von Personengesellschaften fällig. Die Neuregelung gilt nur dann nicht, wenn eine Einzelperson Anteile verkauft. Die Brauerei sah deshalb ihre Gleichheitsrechte verletzt. "Das Ziel der eingeführten Vorschrift ist die Abwehr von Missbräuchen", sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.

Zwar wurde der Kaufvertrag vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen, aber nachdem die Bundesregierung einen Entwurf an den Bundesrat weitergeleitet hatte. Damit sei ein Vertrauen auf den Bestand des damals geltenden Gewerbesteuergesetzes zerstört worden und es liege keine verfassungswidrige Rückwirkung vor, urteilte der Senat.

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