Böses Renten-Erwachen

Wer fürs Alter mit einer Direktversicherung vorsorgt, muss darauf Sozialbeiträge zahlen. Viele Versicherte wissen das aber nicht - und erleben deshalb bei der Auszahlung der Versicherungssumme eine böse Überraschung.
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Wer eine Direktversicherung abschließt, will damit in der Regel seine gesetzliche Rente aufbessern.
dpa Wer eine Direktversicherung abschließt, will damit in der Regel seine gesetzliche Rente aufbessern.

MÜNCHEN - Wer fürs Alter mit einer Direktversicherung vorsorgt, muss darauf Sozialbeiträge zahlen. Viele Versicherte wissen das aber nicht - und erleben deshalb bei der Auszahlung der Versicherungssumme eine böse Überraschung.

Manfred Lüge hat getan, was Politiker predigen: Privat fürs Alter vorsorgen. 1993 schloss der Münchner über seinen damaligen Arbeitgeber eine Direktversicherung mit 15 Jahren Laufzeit ab. Zum 1. Juli 2008 sollte ihm die Versicherungssumme ausbezahlt werden. Mit 32000 Euro hat Lüge gerechnet. Jetzt soll er nur 26464 Euro bekommen. „Ich dachte, das sei ein Irrtum“, sagt Lüge, der in 15 Jahren 22600 Euro einbezahlt hat, „Da bleibt eine jährliche Wertsteigerung von 1,1 Prozent, das ist lächerlich.“

So wie Lüge geht es vielen Bürgern, die auf ihre Versorgungsbezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen – davon aber nichts ahnen. Der Hintergrund: Seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 werden auf Kapitalauszahlungen aus Direktlebensversicherungen Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Zuvor galt das nur, wenn die Direktversicherung als Rente ausbezahlt wurde. Auf eine einmalige Kapitalleistung traf es nicht zu.

Der VdK rät, Widerspruch einzulegen

Beim VdK kennt man das Problem. Der Wohlfahrtsverband hat mehrere Prozesse wegen der Beitragsbelastung geführt. Er scheiterte damit beim Bundessozialgericht – und zuletzt auch vor dem Verfassungsgericht. Auch einen „Vertrauensschutz für Altfälle“ konnte der Verband nicht erreichen.

Immerhin: Eine Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe noch anhängig, sie betrifft Fälle wie Manfred Lüge: Er hat alle Beiträge für seine Direktversicherung selbst bezahlt. Aber es geht auch um Betroffene, die eine zunächst vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung abgelöst und dann die weiteren Beiträge selbst bezahlt haben. In solchen Fällen, rät der Leiter der Rechtsabteilung des VdK Bayern, Rainer Strauch den Betroffenen, Widerspruch einzulegen – auch wenn die „Hoffnungen nicht groß sind“.

ela

Info: Die Direktversicherung

Direktversicherungen schließt meist der Arbeitgeber zugunsten des Beschäftigten ab. Die Firma kann zu den Beiträgen hinzuzahlen oder der Arbeitnehmer kann die Beiträge alleine stemmen. Manfred Lüge etwa hat seinen Beitrag als jährliche Gehaltsumwandlung geleistet. So würden keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sagte ihm seine Versicherung.

Am Ende der Laufzeit kann die Direktversicherung monatlich ausgezahlt werden oder als einmalige Kapitalleistung. Für letztere Variante entfiel bis 2003 die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2004 sind Sozialbeiträge fällig – auch für Alt-Verträge. Betroffene können dagegen Widerspruch einlegen. Allerdings muss der Beitrag bis zur Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht bezahlt werden. Der Wohlfahrtsverband VdK hat Musterwidersprüche vorbereitet (www.vdk.de).

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