Biete geschmackvolle Krawatte... Was Sie über Umtausch wissen sollten

Jeder Zweite ist mit seinem Geschenken nicht zufrieden. Ab heute stürmen die Deutschen die Kaufhäuser, um sie wieder loszuwerden. Doch ein Recht auf Umtausch gibt es nicht.
von  Abendzeitung
Eine Krwatte bekommen, die gar nicht gefällt?
Eine Krwatte bekommen, die gar nicht gefällt? © Ronald Zimmermann

Jeder Zweite ist mit seinem Geschenken nicht zufrieden. Ab heute stürmen die Deutschen die Kaufhäuser, um sie wieder loszuwerden. Doch ein Recht auf Umtausch gibt es nicht.

Wieder mal eine Krawatte bekommen? Oder das Parfüm, dass Sie schon im vergangenen Jahr nicht mochten? Die Vorfreude auf die Bescherung ist für viele größer als die Freude nach dem Auspacken. Laut Umfragen ist jeder Zweite mit seinen Geschenken nicht zufrieden. Heute beginnt deswegen das große Umtauschen.

Ganz oben auf der Liste ist erfahrungsgemäß Spielzeug, denn die lieben Kleinen bekommen oft Dinge geschenkt, die sie schon haben. Aber auch Kleidung wird gerne zurückgegeben. Doch es ist bei weitem nicht selbstverständlich, dass eine Umtausch möglich ist. Eine Recht auf Umtausch gibt es nämlich nicht, „Grundsätzlich bin ich an den Kauf gebunden“, sagt Rechtsanwältin Carolin Uhrig.

Beim Kauf entsteht ein bindender Vertrag, von dem ein Käufer nicht einseitig zurücktreten kann. „Nimmt ein Geschäft Ware anstandslos zurück, geschieht das freiwillig und aus reiner Kulanz“, sagt Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern. Nur im Versandhandel und beim Internet-Shopping können sich Kunden auf ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht verlassen.

Die großen Einzelhandelsketten und Kaufhäuser haben Umtauschrechte inzwischen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschrieben. Zu welchen Konditionen umgetauscht wird, ist von Geschäft zu Geschäft verschieden. Hier die wichtigsten Spielregeln:

Wann ist ein Umtausch unproblematisch? Wenn Ware noch weitgehend originalverpackt zurückgebracht wird. Dann tauschen viele Händler problemlos gegen Bargeld um. Gute Chancen auf Rückgabe hat man bei Büchern, Kleidung oder Elektrogeräten. Unabdingbar ist in der Regel der Kassenbon oder auch das Preisetikett. Ersatzweise kann der Kunde auch einen Zahlungsnachweis per Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung vorlegen.

Gibt es eine Umtauschfrist? Nein. Es ist allerdings ratsam, Ungewolltes nach den Feiertagen so bald wie möglich zurückzutragen. Wer zu lange wartet, mindert seine Rückgabechancen. Ausnahme: Hat ein Unternehmen mit langen Umtauschfristen von bis zu 3 Monaten geworben, darf der Kunde darauf pochen.

Müssen Gutscheine als Tausch akzeptiert werden? Will der Kunde ein Präsent loswerden: Ja. Ist der Händler kulant, kann er den Umtausch abwickeln wie er will. Immer mehr Geschäfte tendieren neuerdings dazu, Gutscheine statt Barem auszugeben. Oft wird auch eine Rückgabefrist vorgeschrieben oder die Originalverpackung verlangt. Aber: Es ist möglich. Rückgabemodalitäten zu vereinbaren. „Da mündliche Zusagen aber schwer zu beweisen sind, sollten sich Verbraucher die Vereinbarung auf den Kassenbon schreiben lassen - mit Datum und Unterschrift des Händlers. Ist eine Barrückzahlung dort festgehalten, muss der Kaufpreis in jedem Fall in bar zurückgezahlt werden.

Wann wird der Umtausch schwierig? Bei Kosmetika oder Lebensmittel sind die Chancen nicht gut. Cremes, Parfüm, Nagellack oder Genussmittel wie Wein oder Likör werden meist abgelehnt – aus hygienischen Gründen. Das passiert selbst dann, wenn sie Waren noch originalverpackt sind. Auch Sonderangebote und Reduziertes sind meist vom Umtausch ausgenommen. Gleiches gilt häufig auch für benutzte oder nicht mehr einwandfrei verpackte Ware.

Was, wenn das Geschenk kaputt ist? Dann ist es kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Dafür gibt es eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Der Kunde muss sich nicht auf die Originalverpackung festnageln oder mit einem Gutschein abspeisen lassen. Der Händler hat zwei Anläufe zur „Nacherfüllung“. Klappt die Reparatur zwei Mal nicht, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten: Ware zurück, Geld zurück. Mangelhafte Ware kann ohne Beleg zurückgegeben werden, wenn ein Zeuge den Kauf bestätigt.

Wie gibt man Versand- und Onlinebestellungen zurück? Bis zu 14 Tage nach Lieferung kann der Käufer die Bestellung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Er kriegt dann auch sein Geld zurück. Aber aufgepasst: Umtauschwillige müssen sich sputen. Jeder Tag zählt, denn auch Wochenenden oder Feiertage verlängern die 14-Tage-Frist nicht. Ausnahme: Gibt der Online-Händler keine Widerrufsbelehrung, kann man unbefristet zurücktreten.

Was gilt es beim Online-Umtausch zu beachten? Umtauschen muss immer der, der auch online gekauft und bezahlt hat. Beschenkte müssen den Schenker also um Rückabwicklung bitten. Dazu kommt: Der Besteller muss bei einem Warenwert von unter 40 Euro meist auch noch für die Rücksendekosten aufkommen. Über dieser Grenze fällt das Rückporto nur dann an, wenn die Rechnung für die Ware noch nicht bezahlt ist.

Keine Rückgabechance gibt es für Software, CDs sowie DVDs, die kein intaktes Siegel mehr haben. Wer mit einer geschenkten CD nichts anfangen kann, sollte sie also gar nicht erst auspacken.ta

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