BGH: Zusatz-Entgelte einer Sparkasse könnten unzulässig sein
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird wohl mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse Freiburg kippen. Die beanstandeten AGB-Klauseln könnten Verbraucher unangemessen benachteiligen, deutete sich bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.
Es ging dabei etwa um fünf Euro für die Benachrichtigung per Post über eine abgelehnte SEPA-Lastschrifteinlösung. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt.
Die von der Sparkasse geforderten Preise müssten sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientieren, sagte der Vorsitzende Richter. Allgemeine Betriebskosten dürften dabei nicht auf Kunden abgewälzt werden. Die Zusatz-Entgelte der Sparkasse erfüllten diese Voraussetzungen wohl nicht.
Damit würden sich die Karlsruher Richter den Vorinstanzen anschließen. Gegen 15.00 Uhr soll ein Urteil verkündet werden.
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