BGH: Zusatz-Entgelte einer Sparkasse könnten unzulässig sein

Darf eine Sparkasse Extra-Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen? Natürlich, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sieht ein Verbraucherschutzverein überhaupt nicht so und klagt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Darf eine Sparkasse Extra-Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen?: Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber.
dpa Darf eine Sparkasse Extra-Gebühren für bestimmte Dienstleistungen verlangen?: Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) wird wohl mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse Freiburg kippen. Die beanstandeten AGB-Klauseln könnten Verbraucher unangemessen benachteiligen, deutete sich bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe an.

Es ging dabei etwa um fünf Euro für die Benachrichtigung per Post über eine abgelehnte SEPA-Lastschrifteinlösung. Verbraucherschützer hatten dagegen geklagt.

Die von der Sparkasse geforderten Preise müssten sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientieren, sagte der Vorsitzende Richter. Allgemeine Betriebskosten dürften dabei nicht auf Kunden abgewälzt werden. Die Zusatz-Entgelte der Sparkasse erfüllten diese Voraussetzungen wohl nicht.

Damit würden sich die Karlsruher Richter den Vorinstanzen anschließen. Gegen 15.00 Uhr soll ein Urteil verkündet werden.

Lesen Sie auch: Air Berlin streicht zahlreiche Flüge

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.