BGH: Widerrufsbelehrung muss sich nicht grafisch abheben

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte darüber zu urteilen, ob Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen besondere grafische Kennzeichung brauchen. Müssen sie nicht, aber klar und verständlich sollen sie sein.
dpa |
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Karlsruhe - Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zwar klar und verständlich, nicht aber grafisch hervorgehoben sein.

An zwei Musterformularen von Sparkassen (mit der Nr. 192 643.000) hatten die Karlsruher Richter am Dienstag nichts auszusetzen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - aus ihrer Sicht springt der Passus in den Vordrucken nicht genug ins Auge. Fehler in Widerrufsbelehrungen verhindern, dass die 14-Tages-Frist für den Widerruf überhaupt zu laufen beginnt.

Bankkunden eröffnet das unter Umständen einen Weg, noch nach Jahren ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag wieder herauszukommen. (Az. XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15)

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