BGH verkündet Urteil: Haftet auch Audi im VW-Abgasskandal?

Im Diesel-Skandal haben die allermeisten Autobesitzer Schadenersatz von Volkswagen verlangt. Es gibt aber auch Betroffene, die gegen die Konzerntochter Audi klagen. Eine gute Entscheidung?
dpa |
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Das Audi-Logo ist auf der Motorhaube eines Audi R8 5.2 quattro zu sehen.
Das Audi-Logo ist auf der Motorhaube eines Audi R8 5.2 quattro zu sehen. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Karlsruhe

Dass VW Zehntausenden Diesel-Besitzern zu Schadenersatz verpflichtet ist, steht seit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal fest - aber wie verhält es sich mit der Konzerntochter Audi? Darüber entscheiden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Montag in einem Musterfall.

Der Skandalmotor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, steckt aber auch in einigen Audi-Modellen. Die Frage ist, ob deshalb auch Audi sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen ist. Bei VW gehen die BGH-Richter davon aus, dass Millionen Autokäufer mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik getäuscht werden sollten. Dadurch wurde ein zu hoher Schadstoff-Ausstoß in Tests verschleiert.

Deshalb können Kläger, die die Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich ihr Auto an VW zurückgeben. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich VW seit dem Grundsatz-Urteil im Mai 2020 konzernweit in rund 34 000 Verfahren auf einen Vergleich geeinigt. Diese Kläger dürfen ihr Auto behalten.

Bei Audi dürften die Hürden allerdings höher sein, so viel hatte sich in der Verhandlung am 22. Februar schon abgezeichnet. Die Richter hatten den Fall vorberaten - und gehen nicht zwangsläufig davon aus, dass der Abgasbetrug bei Audi intern bekannt gewesen sein muss. Wie der Senatsvorsitzende Stephan Seiters andeutete, würde das für die Kläger bedeuten, dass sie viel konkretere Vorwürfe vorbringen müssen.

Dem Kläger in dem Musterfall hatte das Oberlandesgericht Naumburg zuletzt rund 20 000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Schließlich habe Audi die unzulässige Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen in Verkehr gebracht. Dass dieses Urteil Bestand hat, kann als ausgeschlossen gelten. Seiters hatte von Rechtsfehlern gesprochen. Der Fall dürfte also zurückverwiesen werden.

Gegen Audi ist nach Unternehmensangaben eine niedrige vierstellige Zahl von Klagen anhängig. Bei einem Teil dieser Verfahren geht Audi aber ohnehin davon aus, dass die Kläger keine Schadenersatz-Ansprüche haben oder zu spät vor Gericht gezogen sind. (Az. VI ZR 505/19)

© dpa-infocom, dpa:210308-99-730579/2

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