BGH verhandelt über Rückzahlung bei Reisebüro-Pleite
Karlsruhe - Als der Veranstalter vor Reisebeginn pleiteging, bekamen die beiden ihr Geld nicht zurück. Vermittelt wurde die Reise von einem deutschen Internet-Reisebüro. Dieses Reisebüro hat das Paar nun verklagt, um wieder an sein Geld zu kommen. Denn die niederländische Versicherung wollte die Reisekosten nicht zurückzahlen: Sie hafte nur für Reisen, die in den Niederlanden angeboten und gebucht worden seien.
In den Vorinstanzen hatte das Paar mit seiner Klage Erfolg. Der BGH muss nun klären, ob das Reisebüro die finanzielle Kundenabsicherung im Fall einer Insolvenz hätte genauer prüfen müssen. Sein Urteil will der BGH-Reisesenat am Nachmittag verkünden.
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