BGH verhandelt über Riester-Rente bei Privatinsolvenz

Wer überschuldet ist, kann über eine Privatinsolvenz aus der schwierigen Situation wieder herauskommen. Doch wie steht es um Erspartes aus einem Riester-Vertrag? Ob es hier einen Pfändingsschutz gibt, beschäftigt jetzt den BGH.
dpa |
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Karlsruhe - Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit der Altersvorsorge? Mit der Frage, ob eine Riester-Rente unter den Pfändungsschutz fällt oder zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann, befasst sich der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe.

Es geht um einen beitragsfrei gestellten Riester-Vertrag einer Frau, in den zwei Jahre lang Beiträge gezahlt worden waren. Der Rückkaufwert betrug 172,90 Euro.

Vor dem Amtsgericht Stuttgart war der Insolvenzverwalter mit der Kündigung des Vertrags noch gescheitert. Das Landgericht Stuttgart entschied anders und sprach ihm die Summe plus Zinsen zu. Nach Ansicht des Landgerichts sichert nur der Verzicht auf ein Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bis zur Altersgrenze den Pfändungsschutz. Nur dann sei gerechtfertigt, dass Gläubiger oder ein Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen können.

In Deutschland gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel mussten im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 45.145 Privatpersonen Insolvenz anmelden - der niedrigste Stand seit 2005. Für das Gesamtjahr werden rund 88.000 Privatinsolvenzen erwartet.

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