BGH verhandelt über Mieter-Schutzklausel
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute über die Tragweite von Klauseln, die Mieter vor Kündigungen schützen. Das Gericht will unter anderem klären, ob derartige Klauseln noch nach dem Verkauf einer Wohnung gelten.
Im konkreten Fall hatte eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft ein Mehrfamilienhaus verkauft, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war für den Käufer den Vereinbarungen zufolge ausgeschlossen. Das Haus wurde noch einmal verkauft, diesmal jedoch ohne Kündigungsklausel. Der neue Eigentümer kündigte der Mieterin wegen Eigenbedarfs, sie weigerte sich auszuziehen. Der BGH will weiter prüfen, ob ein Auszug für die kranke Mieterin unzumutbar ist.