BGH verhandelt über Bezahlung von Schwarzarbeitern

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft ab heute, ob Schwarzarbeiter nach getaner Arbeit Anspruch auf den vereinbarten Lohn haben.
dpa |
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Karlsruhe - Hat ein Schwarzarbeiter Anspruch auf Bezahlung? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Handwerksbetrieb hatte geklagt, für seine teils schwarz erledigten Arbeiten nicht wie vereinbart bezahlt worden zu sein. Das Gericht will das Urteil am frühen Nachmittag verkünden. Fest steht: Verträge über Schwarzarbeit sind unwirksam. Somit hat der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Entlohnung.

Der BGH will nun prüfen, ob daher Anspruch auf Wertersatz besteht. 1990 hatte das Gericht noch entschieden, dass der Auftraggeber den Wert der Arbeit ersetzen muss. Vor dem Hintergrund des seit 2004 bestehenden Schwarzarbeitergesetzes, müsse der BGH dieses Urteil nun überdenken, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe. Mit dem Gesetz soll die Bekämpfung von Schwarzarbeit intensiviert werden. Das klagende Unternehmen aus Schleswig-Holstein hatte für insgesamt 18 800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt. 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig urteilte 2013, dass das Unternehmen darauf auch keinen Anspruch habe, auch keinen auf Wertersatz. Der Auftraggeber sei in diesem Fall in der komfortablen Lage, für die empfangene Leistungen nichts zahlen zu müssen, sagte der Anwalt der Firma. Das könne nicht sein. Ohne Lohnanspruch werde Schwarzarbeit unattraktiv, sagte der Anwalt des Immobilienbesitzers. Sei das der Fall, könne Schwarzarbeit mehr und mehr eingedämmt werden.

 

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