BGH verhandelt über anteilige Kosten für Wohnungsrenovierung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über Schönheitsreparaturen von Wohnungen. Konkret will das Gericht klären, unter welchen Voraussetzungen sich ein Mieter an der Renovierungen seiner ehemaligen Wohnung beteiligen muss.
Karlsruhe - Im Streitfall war der Mieter ausgezogen, bevor die sogenannten Schönheitsreparaturen fällig gewesen wären. Nach einer Klausel im Mietvertrag sollte der Ex-Mieter die Renovierung in diesem Fall je nach Abnutzungsgrad der Wohnung mitfinanzieren. Außerdem musste er demnach grundsätzlich alle Bohr-und Dübellöcher beseitigen.
Wie das zu bewerten ist, will der BGH klären. Das Gericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit Schönheitsreparaturen befasst.