BGH prüft Revision um Rabatte von MyTaxi

Nach der Taxifahrt das Smartphone mit einen Gutschein zücken und nur die Hälfte zahlen - wie im Schnellrestaurant: Das App-Unternehmen MyTaxi hat das angeboten und ist auf erbitterten Widerstand klassischer Taxizentralen gestoßen. Jetzt schauen alle auf den BGH.
dpa |
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Taxis stehen am Hauptbahnhof. Egal, in welches Taxi man steigt, der Fahrpreis ist festgelegt. Dieses Prinzip könnte aufgeweicht werden, falls der Bundesgerichtshof Rabattaktionen des App-Anbieters MyTaxi zulässt.
Ole Spata/dpa Taxis stehen am Hauptbahnhof. Egal, in welches Taxi man steigt, der Fahrpreis ist festgelegt. Dieses Prinzip könnte aufgeweicht werden, falls der Bundesgerichtshof Rabattaktionen des App-Anbieters MyTaxi zulässt.

Karlsruhe - Die Taxibranche ist seit einigen Jahren durch neue Unternehmen und Angebote in Bewegung geraten. Nur am Preis lies sich nichts machen. Per Gesetz gilt eine Tarifpflicht, Rabatte ausgeschlossen.

Das 2009 gegründete App-Unternehmen MyTaxi hat zu Werbezwecken trotzdem zeitlich begrenzt 50-Prozent-Gutscheine verteilt. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt verboten die Aktionen aus den Jahren 2014 und 2015 - auf Betreiben der Genossenschaft Taxi Deutschland, einem Zusammenschluss von klassischen Taxizentralen.

Nach einer Verhandlung des I. Zivilsenats in Karlsruhe entscheidet jetzt der Bundesgerichtshof über die Revision des zum Daimler-Konzern gehörenden Unternehmens. Das Urteil sollte noch am selben Tag verkündet werden.

Taxifahrer erhalten den vollen Fahrpreis, Kunde und MyTaxi zahlen je die Hälfte

Es ging es unter anderem um die Frage, ob die zeitlich begrenzten Rabattaktionen gegen die Tarifpflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Der Anwalt von MyTaxi argumentierte, die Taxifahrer erhielten den vollen Fahrpreis in einer Summe über die App. Dass der Kunde und das Hamburger App-Unternehmen je die Hälfte zahlen, sei daher nicht entscheidend.

Verstößt MyTaxi gegen die Tarifpflicht?

Der Anwalt von Taxi Deutschland sah in den als Zugabe deklarierten Zahlungen von MyTaxi dagegen einen klaren Verstoß gegen die Tarifpflicht. Außerdem warf er dem Unternehmen Verdrängungsabsicht und unlauteres Verhalten vor. Mit dem Kapital des Konzerns im Hintergrund könnte es sich MyTaxi immer wieder leisten, mit verlustreichen Rabattaktionen Kunden anzulocken. Der MyTaxi-Anwalt versicherte: "Meine Mandantin hat das Ziel, mit dieser App Geld zu verdienen."

Der Sprecher von Taxi Deutschland, Marten Clüver, kritisierte auch, MyTaxi wolle sich mit den Rabatten vor allem die Daten der Kunden erkaufen. Wo häufig MyTaxi bestellt werde, tauche später vermehrt auch ein Limousinenservice auf, an dem Daimler beteiligt ist. Absicht ist nach Clüvers Überzeugung, die Taxizentralen zu schwächen, die nicht über eine gleichwertige Finanzkraft verfügen.

Aktionen von MyTaxi sind zeitlich begrenzt

Der MyTaxi-Manager Alexander Mönch argumentiert dagegen, es sei nicht außergewöhnlich, Kunden mit neuen Angeboten und Produkten auf seinen eigenen Service aufmerksam zu machen. Alle Aktionen seien zeitlich begrenzt und hätten das Ziel, die Marke MyTaxi für eine breite Zielgruppe attraktiv zu machen. Die Branche müsse sich jetzt bewegen, um in einem schnell wachsenden Mobilitätsmarkt mithalten zu können. "Am Ende ist es der Kunde, der entscheidet, welches Angebot er bevorzugt."

MyTaxi ist nach eigenen Abgaben in 70 Städten in 11 Ländern vertreten. Die App sei mehr als 10 Millionen Mal runtergeladen worden, 120.000 Taxifahrer seien angeschlossen. Wenn ein Fahrer einen Kunden über die App bekommt, muss er sieben Prozent des Fahrpreises als Provision abgeben. Bei klassischen Taxizentralen wird üblicherweise eine monatliche Pauschale für die Vermittlung gezahlt.

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