BGH gibt zwei Lehman-Geschädigten recht
Karlsruhe - Beide Anleger hatten sogenannte Garantie-Zertifikate gekauft, die im Zuge der Lehman-Pleite im September 2008 weitgehend wertlos geworden waren. Der BGH gab ihnen nun recht: Die Bethmann Bank, die den Kauf abgewickelt hatte, habe diese Kunden nicht ordentlich über ein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt, hieß es am Dienstag. Sie hätten daher Anspruch auf Schadenersatz. Die Urteile sind rechtskräftig.
In einem Fall hatte ein Anleger 2007 und 2008 Lehman-Zertifikate für fast 140 000 Euro bei der Bethmann Bank gekauft. Im zweiten Fall hatte eine Mutter für ihren Sohn dort im Mai 2008 Zertifikate für rund 33 000 Euro erworben. In beiden Fällen war den Anlegern in den Zertifikaten garantiert worden, zumindest das eingezahlte Kapital zurück zu erhalten.
Die Lehman Bank sicherte sich jedoch zugleich ein Sonderkündigungsrecht zu. Danach durften die Zertifikate unter bestimmten Umständen vorzeitig zurückgezahlt werden. Doch das konnte für die Anleger bedeuten, dass sie weniger oder sogar gar nichts mehr ausbezahlt bekommen. Bereits die Vorinstanzen hatten den Bankkunden recht gegeben.
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