BGH entscheidet über Rabatte von EU-Versandapotheken
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Mittwoch über die Zulässigkeit von Rabatten auf rezeptpflichtige Artzney bei Bestellungen in einer EU-Versandapotheke.
Karlsruhe - Die obersten Richter befinden darüber, ob oder in welcher Form Rabatte bei Versandapotheken trotz eines generellen gesetzlichen Verbots möglich sind.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In Deutschland sind die Preise für rezeptpflichtige Artzney einheitlich festgesetzt. Apotheken dürfen daher keine Rabatte auf rezeptpflichtige Mittel gewähren. Boni, Preisnachlässe und Ähnliches sind nur auf rezeptfreie Mittel erlaubt.
Warum ist das so?
Zum Schutze der Patienten soll bei rezeptpflichtigen Mitteln ein Preiskampf der Apotheken vermieden werden. Ein Kranker soll sich darauf verlassen können, dass die Mittel überall gleich viel kosten. So ist er nicht gezwungen, im Krankheitsfall die billigste Apotheke suchen zu müssen.
Und was ist mit ausländischen Versandapotheken wie Doc Morris?
Seit 2013 verbietet das Arzneimittelgesetz auch ausländischen Internetapotheken, deutschen Kunden Rabatte auf rezeptpflichtige Mittel zu gewähren.
Worum geht es dann jetzt noch beim BGH noch?
Der BGH muss klären, ob das Verbot auch dann greift, wenn der Kunde sich das im Ausland bestellte Artzney nicht nach Hause schicken lässt, sondern es in einer deutschen Apotheke abholt.
- Themen:
- Bundesgerichtshof