BGH: Dritter Börsengang der Telekom fehlerhaft
Karlsruhe - Im Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom im Jahr 2000 hat der Bundesgerichtshof einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt entdeckt. Die Klage um millionenschweren Schadenersatz an enttäuschte Kleinanleger muss vom Oberlandesgericht Frankfurt neu entschieden werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.