BGH begrenzt Schadenersatz bei Hauskauf
Karlsruhe - Wenn die Kosten für die Beseitigung eines Mangels - beispielsweise Hausschwamm - unverhältnismäßig hoch sind, ist der Schadenersatz des Verkäufers auf den Betrag begrenzt, den das Grundstück weniger wert ist.
Bei der Frage, ob die Kosten unverhältnismäßig sind, komme es auf die Umstände des Einzelfalls an, entschied der BGH in dem am Freitag verkündeten Urteil. Ein Anhaltspunkt sei, wenn die Reparatur mehr als doppelt so viel kostet wie die Wertminderung beträgt (Az. V ZR 275/12).