Bewährungsstrafe für Klaus Zumwinkel

BOCHUM - Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel muss trotz Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht ins Gefängnis. Das Bochumer Landgericht verurteilte Zumwinkel am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss der ehemalige Spitzenmanager bis Jahresende eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen.
Das bereits rechtskräftige Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte für eine mildere Strafe plädiert.
Zumwinkel hatte gestanden, Teile seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung deponiert und damit dem Finanzamt verborgen zu haben. Laut Staatsanwalt Gerrit Gabriel hat er inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren nachgezahlt. Darin enthalten sind offensichtlich auch Steuern, deren Hinterziehung wegen Verjährung strafrechtlich keine Rolle mehr spielt. Angeklagt war nur die Hinterziehung von knapp einer Million Euro.
"Akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie"
Der Vorsitzende Richter der 12. Strafkammer, Wolfgang Mittrup, sprach in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Der Angeklagte sei bei seiner Steuerhinterziehung „akribisch, dauerhaft und mit krimineller Energie“ vorgegangen. Er habe „seine Vorbildfunktion nicht erfüllt“. Insofern sei seine eigentlich beeindruckende Lebensleistung deutlich geschmälert. Es sei völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass sich vermögende Menschen wie Klaus Zumwinkel zu solchen Straftaten hinreißen ließen. „Allein mit dem Streben nach immer mehr Reichtum ist das wohl nicht erklärbar“, so der Vorsitzende Richter. Wie die Staatsanwaltschaft würdigte das Gericht aber Zumwinkels umfassendes Geständnis und seine Bereitschaft zur umfassenden Mitarbeit bei den Ermittlungen.
Zumwinkel hatte seine Stiftung bereits 1986 unter dem Namen „Devotion Family Foundation“ gegründet. Alleiniger Begünstigter war er selbst. Um nicht aufzufallen, hatte der einstige Spitzenmanager eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Bei Fahrten nach Liechtenstein durfte ihn sein Fahrer nur bis zur Landesgrenze chauffieren. Wollten die als Stiftungsräte eingesetzten Personen ihn kontaktieren, durften sie am Telefon keine Namen nennen und mussten sich mit einem Codewort ausweisen. Zum Ende des Jahres 2006 betrug das Vermögen der Stiftung mehr als 11,8 Millionen Euro.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit in rund 400 weiteren Fällen im Zusammenhang mit der Liechtenstein-Affäre. Einen konkreten Termin für den nächsten Prozess gibt es jedoch noch nicht. Die brisanten Daten waren einer Liechtensteiner Bank gestohlen und später an den Bundesnachrichtendienst verkauft worden. Die 12. Strafkammer hat eigenen Angaben zufolge „keinen Zweifel daran, dass die auf diese Weise erlangten Daten trotzdem in einem Strafprozess verwertet werden dürfen“. Zumwinkel, der am 14. Februar 2008 in seiner Kölner Villa vorübergehend festgenommen worden war, hatte bewusst darauf verzichtet, diese Frage im Prozess klären zu lassen.
(dpa)