Beipackzettel für Bankprodukte

Wer nicht hören will: Bundesverbraucher- ministerin Ilse Aigner droht den Banken, sie notfalls per Gesetz zu einer besseren Kundenberatung zu zwingen. Was schon am 1. Januar in Kraft tritt...
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Mehr Transparenz will Ministerin Aigner bei Bankberatungen.
dpa Mehr Transparenz will Ministerin Aigner bei Bankberatungen.

BERLIN - Wer nicht hören will: Bundesverbraucher- ministerin Ilse Aigner droht den Banken, sie notfalls per Gesetz zu einer besseren Kundenberatung zu zwingen. Was schon am 1. Januar in Kraft tritt...

Eine gute Nachricht für die Bürger: Denn nach wie vor versuchen viele Berater trotz den Erfahrungen der Krise, den Kunden fragwürdige Produkte anzudrehen, ergeben Studien. Umso wichtiger, dass nun die zuständige Ministerin nach vielen freundlichen Appellen tatsächlich Druck machen will. Sie plant, einen Beipackzettel zu jedem Finanzprodukt gesetzlich vorzuschreiben.

„Ich bin von den Banken enttäuscht“, so die CSU-Ministerin zur SZ. Die Untersuchung von Finanztest habe ergeben, „dass immer noch viele Verbraucher falsch beraten werden“. Ein Problem seien die falschen Anreizsysteme für die Berater. „Wenn Sie als Kundin einen Rock kaufen wollen, aber der Verkäufer wird von seinen Chefs verpflichtet, drei Jacketts und drei Hosen zu verkaufen, kann das nicht gutgehen.“

Sie forderte, dass alle Banken einen Beipackzettel für ihre Finanzprodukte anbieten, in dem genau steht, was das Produkt kostet und welche Risiken es birgt, durch die der Kunde Geld verlieren kann. Bisher machen das nur zwei Banken auf freiwilliger Basis. Aigner: „Falls in den nächsten Monaten nichts passiert, können wir schnell handeln. Wenn die Banken die nötigen Informationen verweigern, brauchen wir ein Gesetz.“

Zum 1. Januar treten immerhin schon andere Verbesserungen in Kraft: Jedes Beratungsgespräch muss dokumentiert werden; das Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden – so kann er besser beweisen, dass er auf Risiken nicht hingewiesen worden ist. Gleichzeitig verlängert sich die Frist für Schadensersatzansprüche bei Falschberatung von drei auf zehn Jahre.

Dabei geben die Berater oft nur den Druck von oben weiter, so eine Untersuchung der Gewerkschaft Verdi. 3800 Berater von Commerzbank, Deutscher Bank, Postbank, Sparkassen und vielen anderen Instituten haben hier anonym ihre Arbeit geschildert, etwa wie sie älteren Kunden einen Bausparvertrag andrehen. Einer berichtet, dass er geschlossene Fonds mit 20 Jahren Laufzeit losbringen muss. Wenn ein Kunde fragt, ob er bei Bedarf verkaufen kann, erzähle er ihm etwas von dem Zweitmarkt, da gehe das „schnell und einfach“.

In Sechs-Augen-Gesprächen (zwei Chefs, ein Angestellter) werden Zielmarken für verkaufte Produkte gesetzt. „Die sind genauso hoch wie vor der Finanzkrise, also auf ehrlichem Beratungsweg nicht erreichbar“, sagt einer. Wer sie nicht schafft, muss mit Sanktionen rechnen; wer sie schafft, dem werden sie hochgesetzt, so die Berater.

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