Bei acht Punkten ist der Führerschein weg

„Fahreignungsregister“ statt Verkehrssünder-Datei: Die neuen Regeln gelten ab Mai
Susanne Stephan |
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Geschwindigkeitskontrolle per Laser: Künftige verjähren die Punkte getrennt.
Geschwindigkeitskontrolle per Laser: Künftige verjähren die Punkte getrennt.

 

MÜNCHEN Er ist längst beschlossen und tritt ab Mai in Kraft. Unter Verkehrsexperten und Juristen ist er weiterhin umstritten. Der neue Punktekatalog soll vieles einfacher machen – ob er das Versprechen einlösen wird, muss sich noch zeigen.

Acht statt 18 Punkte. In der Flensburger Verkehrssünderkartei, die ab Mai „Fahreignungsregister“ heißt, werden künftig jedem Autofahrer maximal acht Punkte zugewiesen (bisher 18 Punkte). Wer dieses Guthaben angesammelt hat, ist seinen Führerschein los und kann ihn frühestens nach sechs Monaten wieder beantragen. Zuvor bekommt er eine Vormerkung (wenn er einen bis drei Punkte hat), eine Ermahnung (vier bis fünf Punkte) oder eine Verwarnung (sechs bis sieben Punkte).

Einige Vergehen wiegen künftig schwerer als heute, bei anderen ist es umgekehrt. Regelverstöße, die nicht direkt die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, werden nur noch mit Bußgeldern geahndet, nicht mehr mit Punkten. Keine Punkte gibt es beispielsweise für das Fahren ohne Umweltplakette. Gleichzeitig steigen die Bußgelder zum Teil kräftig.Wer etwa gegen eine Fahrtenbuchauflage verstößt, zahlt künftig das Doppelte: 100 statt 50 Euro. Wer dagegen mit dem Handy während der Fahrt telefoniert, bekommt genauso wie früher einen Punkt – nur dass dieser eine Punkt jetzt mehr zählt, weil ja, wie beschrieben, schon bei acht anstatt bei 18 Punkten der Führerschein weg ist.

Je nach Schwere des Verstoßes werden ein bis drei Punkte vergeben. Wer beispielsweise mit einem Vollrausch am Steuer erwischt wird, bekommt drei Punkte (bisher sieben) und muss damit rechnen, dass ihm ein Strafgericht den Führerschein entzieht.

Neue Regeln für die Verjährung. Künftig ist es nicht mehr wichtig, ob der Autofahrer erneut gesündigt hat. Die Punkte verfallen getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Das macht’s übersichtlicher und gerechter. Strittig war lange, ob Autofahrer ihr Punktekonto mit dem Besuch von Seminaren weiter leeren durften. Jetzt bleibt diese Möglichkeit bestehen. Innerhalb von fünf Jahren können Autofahrer, wenn sie nicht mehr als fünf Punkte angesammelt haben, einen Punkt mit Kursen loswerden. Amnestie gibt’s zur Einführung des neuen Systems keine – die bisherigen Punktekonten werden umgerechnet. Ein Beispiel: Wer im Januar drei Punkte angesammelt hat, weil er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 38 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist, hat künftig zwei Punkte auf dem Konto.

 

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