BayernLB: Grüne wollen mehr Kontrolle - falls die Aufsicht versagt

Die Grünen im Landtag wollen die Bank-Kontrolleure stärker in die Pflicht nehmen - für den Fall, dass die Aufsicht mangelhaft ist. Sie fordern, die Satzung der BayernLB entsprechend zu ändern.
von  Abendzeitung
Laut der aktuellen Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen.
Laut der aktuellen Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. © dpa

Die Grünen im Landtag wollen die Bank-Kontrolleure stärker in die Pflicht nehmen - für den Fall, dass die Aufsicht mangelhaft ist. Sie fordern, die Satzung der BayernLB entsprechend zu ändern.

MÜNCHEN Die Grünen im Landtag fordern eine Änderung der Satzung der BayernLB. So sollen die Bank-Kontrolleure künftig bei mangelhafter Aufsicht stärker in die Pflicht genommen werden. Die entsprechenden Bestimmungen müssten umgehend geändert werden, sagte der finanzpolitische Sprecher Eike Hallitzky am Dienstag in München.

Laut der aktuellen Satzung der BayernLB muss den Kontrolleuren grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um Schadenersatz zu verlangen. Weil diese hohe Schwelle nach Einschätzung von Juristen der BayernLB bei dem Debakel mit der österreichischen Bank HGAA nicht überschritten wurde, blieben die früheren Verwaltungsräte Erwin Huber und Günther Beckstein (beide CSU) von Schadenersatzforderungen verschont. Diese Selbstimmunisierung des Verwaltungsrates gegen Schadensersatzforderungen sei politisch unverfroren und verfassungsrechtlich bedenklich, meinen die Grünen.

Die umstrittene Regelung findet sich in Paragraf 19 der BayernLB- Satzung. Dort heißt es, die Mitglieder des Verwaltungsrats hätten durch ihre Tätigkeit die Bank nach besten Kräften zu fördern. „Verletzt ein Mitglied des Verwaltungsrats vorsätzlich oder grob fahrlässig seine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflichten, so hat es der Bank den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Fehlkauf der maroden Hypo Alpe Adria hatte den Freistaat mehr als 3,7 Milliarden Euro gekostet. Eine Mitverantwortung für das Debakel wollte aber niemand übernehmen.

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